Borer Roland F. · Nationalrat · 2015-03-18
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-18
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist bei diesem Geschäft für Eintreten und wird der Vorlage auch zustimmen.
Es ist schon erstaunlich, dass es nach Einführung des KVG zwanzig Jahre gedauert hat, bis man gemerkt hat, dass man den Datenaustausch zwischen den einzelnen Leistungserbringern zum Patienten und umgekehrt effizienter, sicherer und effektiver gestalten könnte, als man das heute tut. Wir leben heute noch sehr oft in der Zeit der alten Karteikästen. So gesehen sind wir der Meinung, dass es an der Zeit ist, diesen Schritt Richtung elektronisches Patientendossier, diesen Schritt in Richtung Zukunft zu wagen.
Wichtig erscheint auch uns, dass wir nicht versuchen, unter diesem Titel jetzt alles und jedes zu regeln. Entsprechende Erfahrungen im Ausland sind gemacht worden. Man sieht dort eines klar: Wenn man in diesem Bereich versucht, alles und jedes einzubringen, wird dies dazu führen, dass das System nicht effizienter und sicherer wird, sondern nur teurer. Davor sollten wir uns hüten. Wir sollten uns aber auch davor hüten zu versuchen, alles in diesem Gesetz regulieren zu wollen. Schon heute haben wir im Gesundheitswesen massive Überregulierungen. Das möchten wir hier nicht noch einmal. Im Moment ist die Vorlage schlank - so sollte sie auch bleiben.
Für die SVP-Fraktion ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, dass der Datenschutz, die Datensicherheit und somit auch der Persönlichkeitsschutz jedes Einzelnen zu gewährleisten sind. Wir haben ja die letzten zwei Tage genug über diesen Bereich diskutiert: Das soll auch im Gesundheitswesen Gültigkeit haben.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zur doppelten Freiwilligkeit: Ein Teil unserer Fraktion ist der Meinung, dass die doppelte Freiwilligkeit, so, wie sie formuliert wurde, wichtig ist. Ein Teil der Fraktion fragt sich jedoch, wieso es diese überhaupt braucht. Daten, die erfasst werden, gehören grundsätzlich dem Patienten. Leitungserbringer, die in diesem System arbeiten wollen, haben die nötige Infrastruktur zu liefern und die nötige Systemsicherheit zu garantieren. So gesehen ist es eigentlich grundsätzlich auch möglich, die einseitige Freiwilligkeit, nämlich die Freiwilligkeit nur des Patienten, zu haben.