preparatory:AB 170465
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-18
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion ist sich einig, dass es für das Gelingen und Funktionieren des elektronischen Patientendossiers wichtig und gut ist, wenn es möglichst rasch auch im ambulanten Bereich eingeführt wird. Besonders wichtig ist z. B., dass die Hausärzte in ihren Praxen eine elektronische Aktenführung und -aufbewahrung einführen. Das ist Voraussetzung dafür, dass ihre Patientinnen und Patienten überhaupt die Chance haben, beim elektronischen Patientendossier mitzumachen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Spezialärzte und andere Leistungserbringer.
Es gibt nun zwei Wege, um zu diesem Ziel zu gelangen. Der eine Weg ist der, den die Kommissionsmehrheit beschritten hat. Man führt ein Obligatorium für die ambulanten Leistungserbringer ein. Ein Obligatorium bedeutet, dass die Leistungserbringer mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie nach Ablauf der Übergangsfrist die Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Patientendossier nicht geschaffen haben. Die Sanktion kann bis dahin gehen, dass sie nicht mehr über das KVG abrechnen können.
Der andere Weg, den die Kommissionsminderheit, der Ständerat und der Bundesrat gehen wollen, setzt auf Freiwilligkeit. Die Minderheit setzt darauf, dass es eine Frage der Zeit ist, bis sich die elektronische Patientenakte auch im ambulanten Bereich durchsetzt. Einer der Hearingteilnehmer, ein Arzt, der selber sehr überzeugt vom elektronischen Patientendossier ist und der in seiner Praxis stark auf dieses Instrument setzt, hat betont, dass er die sogenannte doppelte Freiwilligkeit wichtig findet, weil sonst eine gute Entwicklung in den Praxen gefährdet sei.
Welchen von diesen beiden Wegen wir gehen, ist in erster Linie eine strategische Frage. Das Obligatorium auch im ambulanten Bereich einzuführen, wie es die Kommissionsmehrheit wünscht, kann diese Vorlage gefährden. Die FMH und die Hausärzte Schweiz haben im Hearing gesagt, dass für sie die doppelte Freiwilligkeit sehr wichtig sei. Ein Obligatorium einzuführen könnte also ein Referendum gegen diese Vorlage provozieren. Die Mehrheit der Kommission schätzt das Risiko eines Referendums als nicht so gross ein und will mit dem Obligatorium ein Zeichen setzen. Die Mehrheit geht davon aus, dass eine lange Übergangszeit von zehn Jahren dafür sorge, dass der Widerstand gegen das Obligatorium nicht weiter aufrechterhalten werde.
Die SP-Fraktion stimmt in dieser Frage nicht geschlossen. Es ist wie gesagt eine strategische Frage. Es ist die Frage, wie gross man das Risiko eines Referendums einschätzt.
Noch ein Wort zu meinem Einzelantrag zu Artikel 26. Frau Humbel hat gesagt, das sei in der Kommission diskutiert worden und sie wundere sich, weshalb ich diesen Antrag eingereicht habe. Ich habe diesen Einzelantrag eingereicht, weil aus der Fahne nicht klar hervorgeht, dass gemäss Antrag der Minderheit Pezzatti ein Obligatorium von drei Jahren respektive ein Obligatorium von fünf Jahren für den stationären Bereich gilt. Was ich mit meinem Einzelantrag aufnehme, ist nichts anderes als das, was der Bundesrat ursprünglich wollte.
Ich bitte Sie, dem Einzelantrag zuzustimmen.