Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-03-18
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-03-18
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion begrüsst das neue Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Mit dieser Vorlage wird eine einheitliche, an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasste Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen vorgenommen. Es werden auch die Pflichten der Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel geregelt. Dadurch werden die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz nachhaltig gestärkt. Vor allem sind die Regulierungen für den Marktzutritt zu den internationalen Finanzmärkten von grosser Bedeutung. Das sieht auch die einheimische Finanzbranche so. Sie unterstützt darum die Vorlage und erwartet von uns eine zügige Beratung und Inkraftsetzung der Bestimmungen.
Mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz werden bestehende Schwächen des Finanzmarktrechts beseitigt und vorhandene Lücken geschlossen. Die vorgesehenen Regelungen tragen zur Stabilität des Finanzsystems bei. Sie ermöglichen eine systematische und effiziente Überwachung unserer bedeutenden Finanzmarktinfrastrukturen. Die Bedeutung der Finanzmarktinfrastrukturen für die Stabilität des Finanzsystems hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Vor allem die Bedeutung der zentralen Gegenparteien wird weiter zunehmen.
Dies erfordert eine angemessene Regulierung. Die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen für Finanzmarktinfrastrukturen in unserem Land weisen verschiedene Defizite auf. Hinzu kommt, dass die schweizerischen Finanzmarktinfrastrukturen ihre Dienstleistungen heute zu einem beträchtlichen Teil grenzüberschreitend anbieten. Die internationale Erbringung von Finanzmarktinfrastruktur-Dienstleistungen wird für uns zukünftig jedoch nur möglich sein, wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen in der Schweiz gleichwertig mit den internationalen Standards sind. Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz schafft die Voraussetzungen dafür.
Der Handlungsbedarf im Bereich des Derivatehandels ist ebenfalls offensichtlich. Die Finanzmarktkrise hat insbesondere gezeigt, dass dieser Markt intransparent ist und dass Gegenparteienrisiken nicht angemessen beachtet wurden. Der Derivatemarkt ist ein internationaler Markt. Die identifizierten Schwächen können nur durch international aufeinander abgestimmte Regulierungen angegangen und behoben werden. Die G-20 und das Financial Stability Board (FSB) haben Empfehlungen ausgearbeitet, die weltweit umgesetzt werden sollen. Viele Länder haben dies bereits getan oder sind derzeit an der Umsetzung. Zentrale Elemente dieser Empfehlungen betreffen die Einführung einer Meldepflicht für sämtliche Derivategeschäfte sowie die Pflicht, standardisierte Derivategeschäfte über zentrale Gegenparteien abzurechnen. Dadurch kann die Markttransparenz erhöht werden, und es können Risiken der Gegenparteien reduziert und besser kontrolliert werden.
Die Schweiz verfügt über einen bedeutenden Finanzplatz und gewichtige Marktakteure im Derivatehandel. Es steht für uns daher ausser Frage, dass wir unseren Beitrag zur Reform des globalen Derivatehandels und zur Reduktion der entsprechenden Systemrisiken leisten müssen. Die in der Vorlage vorgesehene Regulierung des Derivatehandels ist unseres Erachtens angemessen. Zum einen ermöglicht sie die Äquivalenz mit anderen Anbietern, zum andern trägt sie den berechtigten Anliegen der kleineren Akteure auch Rechnung, indem sie für diese verschiedene Ausnahmeregelungen vorsieht.
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz sollte aus unserer Sicht möglichst rasch in Kraft gesetzt werden können. Im Bereich der Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen erlaubt das Gesetz, die erwähnten Defizite des heutigen Regulierungsrahmens möglichst rasch zu beheben und so die Stabilität des Finanzsystems zu stärken. Bei der Derivateregulierung ist die Dringlichkeit besonders hoch, weil die Schweiz im internationalen Vergleich bei der Umsetzung der Empfehlungen des FSB hinterherhinkt, was die Reputation des hiesigen Finanzplatzes beeinträchtigen kann. Bei fehlender Äquivalenz mit ausländischen Regelungen können zudem für gewisse Marktteilnehmer aus der Schweiz Nachteile entstehen, die sich letztlich negativ auf die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes auswirken können. Darum gilt es, im Interesse des Finanzplatzes Schweiz diese Gesetzesvorlage zügig zu beraten und in Kraft zu setzen.