Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-11
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute über die Initiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" - man nennt sie auch etwas anders. Bei "fairer Verkehrsfinanzierung" muss man sich fragen, was eine faire Verkehrsfinanzierung ist, was wir darunter verstehen. Wir haben uns im Bundesrat sehr intensiv damit auseinandergesetzt, auch wenn die Botschaft - ich hoffe, das ist in Ihrem Sinn - nicht so ausführlich ist, wie es die Diskussionen im Bundesrat waren.
Meine Legitimation, hier gegen diese Initiative anzutreten, wurde nicht infrage gestellt, aber angesprochen. Es geht hier um eine reine Finanzierungsvorlage. Oder anders gesagt: um eine Umverteilung von Finanzmitteln. Es ist eine Initiative zur Umverteilung von Finanzmitteln. Daher ist das eine Angelegenheit des Finanzdepartementes. Hier besteht denn auch ein entscheidender Unterschied zur Diskussion über Fabi, über die damalige Initiative, bei der es auch um die Frage gegangen ist: Was wird wie finanziert? Wie viel wollen wir, was wollen wir, was wird womit finanziert? Das ist hier nicht der Fall. Hier geht es nur darum, dass man Mittel umverteilen will. Das ist natürlich in erster Linie auch eine Frage des Finanzhaushalts des Bundes.
Herr Ständerat Theiler sagt, ich hätte mich bei anderen Initiativen nicht so mit den Finanzen auseinandergesetzt - das sehen diejenigen, die am Sonntag die Abstimmungen verloren haben, etwas anders. Ich kann Ihnen auch sagen: Wir haben gerade bei der Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen darauf hingewiesen, dass der Bund ein Minus von 250 Millionen Franken gehabt hätte. Das ist aber hier eine andere Grössenordnung, da sind wir uns wahrscheinlich einig. Hier geht es darum, dass im [PAGE 148] Bundeshaushalt jährlich wiederkehrend 1,5 Milliarden Franken fehlen würden. Ich denke also, dass die Schuhnummer eine etwas andere ist.
Natürlich wäre es aufgrund der Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" auch bei den Kantonen zu Mindereinnahmen gekommen. Auf Bundesebene hätten wir ein Minus von 250 Millionen Franken gehabt. Hier hätten wir ein Minus von 1,5 Milliarden Franken. Mit der Annahme der Initiative müsste die Hälfte der Mineralölsteuereinnahmen, also diese 1,5 Milliarden Franken, die heute für andere Aufgaben des Bundes zur Verfügung stehen, für Zwecke des Strassenverkehrs gebunden werden. Natürlich müsste dieser Betrag der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zugewiesen werden. Das heisst, diese Mittel stünden nicht für den Haushalt zur Verfügung.
Dann kommt die Frage: Was tut man, um diese 1,5 Milliarden Franken zu kompensieren? Es wird ja niemand sagen, das belasse man nun einfach so. 1,5 Milliarden Franken schlagartig zu kompensieren ist eine grosse Herausforderung. Sie kennen die Diskussionen, da gibt es Möglichkeiten auf der Einnahmenseite und auf der Ausgabenseite. Ich würde es aber, abgesehen von den sich ergebenden verfassungsrechtlichen Problemen, als nicht sehr originell erachten, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, die direkte Bundessteuer, die Gewinnsteuer seien zu erhöhen, und gleichzeitig eine Unternehmenssteuerreform vorzulegen, mit der wir die Gewinnsteuern senken. Das dürfte nicht auf grosse Akzeptanz stossen.
Ich erachte es auch nicht als richtig, Massnahmen hinsichtlich der Mehrwertsteuer vorzusehen. Sie haben die Mehrwertsteuer schon für Verschiedenes gebraucht, und wir werden sie nicht zuletzt auch noch für die Altersvorsorge 2020 brauchen. Für alles können wir sie jedoch nicht verwenden. Abgesehen davon gibt es eine verfassungsrechtliche Frage: Die Obergrenze der direkten Bundessteuer und die Obergrenze der Mehrwertsteuer sind in der Verfassung festgeschrieben. Um diese Finanzierungsgefässe verwenden zu können, wäre also eine Verfassungsabstimmung notwendig. Sie können sich vorstellen, wie lange das geht. Zwischenzeitlich müssten wir gleichwohl gegenfinanzieren. Wir könnten nicht zuwarten, bis die Verfassungsbestimmung irgendwann einmal angenommen oder abgelehnt würde. Diese 1,5 Milliarden Franken müssen Sie gegenfinanzieren!
Da wir der Auffassung sind, dass auch bei anderen Gefässen von Fiskaleinnahmen des Bundes das Potenzial für substanzielle Erhöhungen in diesem Umfang nicht vorhanden ist, landen wir dann eben bei den Ausgaben. Das haben wir Ihnen im Sinne einer beispielhaften Aufzählung in der Botschaft auch dargelegt. Wir haben auch dargelegt, dass eigentlich nur schwach gebundene Ausgaben infrage kommen, bei denen man Kürzungen direkt umsetzen könnte. Die Bundesausgaben belaufen sich auf 70 Milliarden Franken. Kürzungen müssten wir etwa bei der Hälfte der Bundesausgaben vornehmen, bei denen es sich um schwach gebundene Ausgaben handelt. Es ginge hingegen nicht bei den Sozialversicherungsbeiträgen, bei den Einnahmeanteilen Dritter, bei den Zahlungen an den Finanzausgleich und bei der Rückverteilung von Lenkungsabgaben. Das wäre nur mittel- und langfristig möglich, aber nicht kurzfristig.
Welche Möglichkeiten bleiben da noch, um diese rund 1,5 Milliarden Franken einzusparen? Es sind die 30 Milliarden Franken an kurzfristig nicht gebundenen oder schwach gebundenen Ausgaben, die um durchschnittlich 5 Prozent gekürzt werden müssten. Solche Kürzungen führen immer wieder zur gleichen Diskussion: Welche Bereiche sind davon betroffen? Es sind die Bereiche Bildung und Forschung, öffentlicher Verkehr, Landesverteidigung und Landwirtschaft.
Herr Ständerat Graber hat auf die aktuelle Situation des Bundeshaushalts hingewiesen, Sie alle kennen sie inzwischen. Ursprünglich, noch im August des letzten Jahres, haben wir mit der Erwartung von strukturellen Überschüssen geplant. Ich habe Sie allerdings immer wieder darauf hingewiesen, dass sich durchaus noch eine Änderung ergeben könnte. Mir wurde daher gelegentlich auch vorgeworfen, ich sei eine typische Finanzministerin und betreibe Schwarzmalerei. Ich habe immer gesagt: Das ist die Realität - es ist nicht eine Drohung, es ist nicht Schwarzmalerei, es ist die Realität. Die Realität ist jetzt die, dass wir ab dem Jahr 2016, wenn wir nichts machen, strukturelle Defizite haben werden. In den Jahren 2016 und 2017 werden dies strukturelle Defizite in der Höhe von über einer Milliarde Franken sein, und dies ohne Berücksichtigung der Frankenstärke und ohne Berücksichtigung dieser Initiative. Die drohenden Defizite sind vor allem dadurch begründet, dass die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer - Gewinnsteuern und Steuern der natürlichen Personen - um 2,1 Milliarden Franken tiefer sein werden als geplant und dass wir auch bei der Mehrwertsteuer weniger Einnahmen haben werden, als wir gemeint haben.
Hierzu kann ich Ihnen auch gerade sagen: Der Bundesrat hat bereits beschlossen, direkt ein Sparprogramm umzusetzen, um das strukturelle Defizit im Jahre 2016 aufzufangen - oder besser gesagt ein Bereinigungsprogramm; es geht ja nicht effektiv um Sparen. Es wird nicht ein Rückgang gegenüber den Ausgaben von 2014 oder 2015 sein, sondern ein Rückgang gegenüber der Finanzplanung, und zwar um 1,36 Milliarden Franken. Das haben wir jetzt bereits in den Zahlen für das Budget 2016 drin. Dazu wird selbstverständlich noch das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket kommen, das wir Sie nach wie vor umzusetzen bitten. Dann werden eben die Auswirkungen der Frankenstärke dazukommen, und es kämen danach auch noch diese 1,5 Milliarden Franken dazu. Es ist wahrscheinlich nicht sehr realistisch zu meinen, wir könnten hier dann Bereiche wie Landwirtschaft, Verteidigung, Bildung und Forschung usw. aussparen. All diese Bereiche wären betroffen. Ich sage Ihnen das nicht, um zu drohen. Es ist die reine Realität - Sie kennen die Zahlen des Bundeshaushalts so gut, wie ich sie kenne.
Das heisst dann, mit anderen Worten, dass wir immer über die Milchkuh sprechen, die Gras frisst oder eben nicht Gras frisst. Ich kann Ihnen sagen: Das Gras, das die Milchkuh frisst, ist nicht "free lunch", sondern ziemlich kostspielig! Ich spreche jetzt nicht wieder von einem finanziellen und politischen Debakel, aber es ist so: Es würde uns in enorm grosse Schwierigkeiten bringen, und davor kann man jetzt nicht einfach die Augen verschliessen. Es wäre auch nicht die Aufgabe des Parlamentes, einfach die Augen davor zu verschliessen und zu sagen, es werde dann schon wieder gut.
Zum Minderheitsantrag: Ich möchte Sie bitten, diesen abzulehnen. Der Bundesrat hat sich intensiv mit der Frage der Verknüpfung mit den anderen Vorlagen auseinandergesetzt, auch wenn dann immer wieder gesagt wurde, das werde in der Botschaft nicht direkt abgebildet. Wir haben uns aber schon damit auseinandergesetzt, vor allem auch darum, weil sich die NAF-Vorlage eigentlich theoretisch oder formell als Gegenentwurf eignen würde: Es geht beide Male um Artikel 86 der Bundesverfassung. Wir sind aber klar der Auffassung, dass wir keine Verknüpfung machen sollten, und zwar weil wir möglichst rasch Klarheit darüber haben sollten, wie wir diesen ganzen Bereich finanzieren wollen. Wir müssen wissen, ob das tatsächlich nach dem Konzept der Initiative geschehen soll und ob wir in diesem Fall die erheblichen Auswirkungen, die diese Initiative hat, dann auch in Kauf nehmen würden. Ich habe Ihnen gesagt, welche Folgen sie haben würde.
Herr Ständerat Theiler, ich habe Ihnen bereits gesagt, dass diese Diskussion schon nicht ganz mit der Fabi-Diskussion vergleichbar ist: Da hatte man, auch vonseiten der Initianten, wirklich Handlungsspielraum. Ich habe aber bisher in den Diskussionen nicht einen Zentimeter Handlungsspielraum wahrgenommen.
Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Bieri: Wir haben mit dieser Initiative nicht ein realistisches Verhandlungspfand, sondern wir haben einfach die Drohung: Entweder macht ihr das, was wir wollen, oder sonst setzen wir es dann durch! Das ist nicht eine gute Art, in Diskussionen einzusteigen. [PAGE 149]
Sie wollen nicht die Katze im Sack kaufen. Ich möchte Ihnen auch sagen: Wir haben am 18. Februar die NAF-Botschaft im Bundesrat verabschiedet, und Sie kennen die Eckwerte der NAF-Botschaft.
Herr Ständerat Germann, es trifft einfach nicht zu, dass wir nach der Fabi-Diskussion unser Wort nicht halten würden und nicht gleichwertige Systeme schaffen wollten. Es sind jetzt dann zwei Fonds, der Strassenfonds und ein Fonds für die Bahninfrastruktur. Sie sehen in der NAF-Vorlage, die am 18. Februar 2015 publiziert wurde, wie die Finanzierung läuft, nämlich durch die Zweckbindung der Automobilsteuer. Das heisst, dass eine bis jetzt voraussetzungslos geschuldete Abgabe, die in den Bundeshaushalt gegangen ist, neu an einen Zweck gebunden werden soll. Ich kann Ihnen sagen: Meine Freude hat sich in Grenzen gehalten. Aber ich habe dem selbstverständlich zugestimmt, weil es ein Paket ist, das man so auch durchbringen kann. Aber diese 400 Millionen Franken, die heute auch im Bundeshaushalt sind, gehen gemäss NAF-Vorlage dann in die Strasseninfrastruktur. Dann schlagen wir in einem ersten Schritt die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen vor, und ab 2020 sollen Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen in die Finanzierung einbezogen werden. Es ist also ganz klar: Sie werden ungefähr 800 Millionen Franken mehr für diesen Bereich haben, und wir weisen das auch aus. Insofern ist der Vorwurf, wir würden nicht das machen, was man bei der Diskussion der Fabi-Vorlage gesagt hat, nicht berechtigt.
Die gleichzeitige Diskussion der Initiative und der NAF-Vorlage wäre ja nur dann sinnvoll, wenn man damit rechnen könnte, dass die Initiative zurückgezogen würde. Ich habe aber keine Anzeichen dafür gesehen, dass die Initiative zurückgezogen wird. Das Endergebnis wäre dann also, dass Sie gleichzeitig die Initiative und die NAF-Vorlage hätten, was die Diskussion in der Bevölkerung dann auch nicht erleichtern dürfte.
Im Übrigen möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, was Steuern eigentlich sind, ob es sich jetzt um Strassensteuern, Tabaksteuern oder Spirituosensteuern handelt: Steuern sind grundsätzlich voraussetzungslos geschuldete Abgaben; und wir binden sie dann. Im Bereich der Strasse hat man bereits ab 1920 einen gewissen Teil des Benzinzollertrages zweckgebunden, aber nur einen Teil; damals war es ein Viertel. Wir haben dann auf Verfassungsstufe weitere Zweckbindungen vorgenommen. Wir haben beispielsweise bei der Spirituosensteuer, die eigentlich auch voraussetzungslos geschuldet wäre - man könnte sagen, sie müsse auch wieder dem Alkoholbereich zukommen - eine Zweckbindung für die AHV beschlossen, ebenso bei der Tabaksteuer. Grundsätzlich dienen diese Steuern aber zur Erfüllung der Aufgaben, die der Staat hat. Das gilt für alle Steuern, das ist verfassungsrechtlich abgestützt. Insofern ist es auch nicht korrekt, von einem Entzug von Mitteln für die Strasse oder von etwas Ähnlichem zu sprechen.
Jetzt komme ich noch zur Frage der koordinierten Verkehrspolitik: Auch der koordinierten Verkehrspolitik, deren Zielsetzung wir alle immer wieder erwähnen und beschwören, meines Erachtens zu Recht, würde eine Annahme der Initiative diametral widersprechen.
Man kann heute natürlich nicht in Zahlen ausdrücken, wie sich die Initiative auswirken würde, aber sie hätte unübersehbare Konsequenzen. Wir haben in der Botschaft dargestellt, dass mit der Initiative der Betrieb, der Bau und der Unterhalt der Nationalstrassen finanziell bis mindestens 2030 gesichert wären, ohne dass die Nutzer dies über eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages mitfinanzieren müssten. Auf der anderen Seite, beim öffentlichen Verkehr, ist es ganz klar, dass die Zugreisenden den Bahnausbau über höhere Billettpreise mitfinanzieren werden; sie werden sich daran beteiligen. Es muss unseres Erachtens also eine gleichlaufende Entwicklung sein.
In diesem Zusammenhang noch Folgendes: Herr Ständerat Eberle, Sie haben gesagt, in den letzten Jahren seien unter verschiedensten Titeln an die 12 Milliarden Franken von der Strasse bezahlt worden. Vergleichen Sie das Strassennetz von 1960 oder 1970 mit jenem von 2014! Vergleichen Sie den heutigen Stand der Tunnels und der grossen Umfahrungen mit jenem von 1960. Dann sehen Sie schon, dass der Ausbau sehr viele Mittel gebraucht hat. Ich meine, man habe zu Recht sehr viel in die Strasse investiert - und zu Recht hat man auch sehr viel in die Bahn investiert. Ganz schlecht ist, wenn man Strasse und Schiene gegeneinander ausspielt oder ein Ungleichgewicht bei der Finanzierung und bei der Nutzermitfinanzierung schafft. Genau das würde aber geschehen, wenn Sie die Initiative annehmen würden.
Deshalb bittet Sie der Bundesrat, die Initiative und auch den Minderheitsantrag abzulehnen, sich dann aber im Rahmen des NAF für eine gute, gesunde Finanzierung auch der Strasse einzusetzen - der Bundesrat hat Ihnen einen Vorschlag gemacht.
[VS]