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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-03-11

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier bei einer Frage, die sich in der Praxis doch stellt, und wir haben die Zeit, sie noch auszuloten. Das Versicherungsaufsichtsgesetz bietet die Möglichkeit, mindestens Missbräuche, auch gegen versicherungsmathematische Grundsätze, zu ahnden; darum geht es. Ich möchte jetzt nicht sagen, wie das Problem gelöst wird, deshalb habe ich auch nur eine Interpellation eingereicht. Es gibt Aufsichtsbestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz. Es ist eine Frage des Ermessens, diese anzuwenden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es viele Gesellschaften gibt, die das nicht so machen und die auch sagen: Es ist aus mathematischen Gründen nicht möglich, aus einem Bestand, der ausschliesslich aus Kranken besteht, überhaupt ein Versichertenkollektiv zu bilden, das für die Prämienberechnung taugt. Wenn diese Versicherten aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, wird der Bestand zu klein. Ich bin einverstanden mit dem Prozess betreffend Versicherungsvertragsgesetz, ich habe das ja auch gesagt. Aber ich meine doch, dass es sinnvoll wäre, von den Möglichkeiten, die es heute gibt, Gebrauch zu machen. Das ist das Einzige, was ich vorschlage.

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