Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-03-10
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Wir sind bei einem zentralen Bereich dieser Vorlage, nämlich beim soziodemografischen Lastenausgleich. Da geht es um die Abgeltung der steigenden Lasten der Kernstädte. Sie wissen, dass diese die zusätzlichen Problematiken der Armut und des Alters zu bewältigen haben, aber auch zusätzliche Aufgaben mit Bezug auf die Integration ausländischer Personen. Die Kernstädte haben eine spezifische Bevölkerungsstruktur, und sie haben auch zusätzliche Aufgaben zu gewärtigen, die andere nicht zu erfüllen haben. Die damit verbundene Ausstattung steht in Relation mit jener des geografisch-topografischen Lastenausgleichs.
Bei der Einführung des NFA wurde der geografisch-topografische Lastenausgleich gleich hoch bewertet wie der soziodemografische. Das hatte einen historischen Grund: Damals musste der die Bergkantone betreffende Index, der aufgehoben wurde, in einem gewissen Sinne weitergeführt und an den neuen geografisch-topografischen Lastenausgleich angeglichen werden. Nun haben aber die Gutachten von 2009 und 2013, die in Zusammenhang mit den Wirksamkeitsberichten erstellt wurden, gezeigt, dass der geografisch-topografische Lastenausgleich im Verhältnis zum soziodemografischen Lastenausgleich krass überdotiert ist. Im Gutachten von 2009 belief sich der Anspruch beim soziodemografischen Lastenausgleich auf 73 Prozent, jener beim geografisch-topografischen Lastenausgleich auf 27 Prozent. Im Gutachten von 2013 war das Verhältnis 82 zu 18 Prozent. Das ist ja auch der Grund, aus dem der Kanton Waadt eine Standesinitiative eingereicht hat, die in diesem Punkt zu unterstützen ist. Das ist aber auch der Grund für meinen Minderheitsantrag.
Sie haben nun die Dotation beim Ressourcenausgleich gekürzt. Der Bundesrat will nun hier das Verhältnis zwischen [PAGE 237] geografisch-topografischem und soziodemografischem Lastenausgleich bei 50 zu 50 belassen. Andere Anträge wollen eine höhere Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs und damit einfach das Verhältnis zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs erhöhen. Ich gehe hingegen vom gleichen Betrag aus wie der Bundesrat und teile ihn anders auf. Ich halte dieses Vorgehen für das einzig richtige und mögliche. In dem Punkt stimme ich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zu. Es kann nicht sein, dass Mittel aus der Vorlage 1 nun gewissermassen in die Vorlage 2 verschoben werden. Die Vorlage 1 und die Vorlage 2 haben nichts miteinander zu tun. Es gibt nicht ein Gesamtgefäss, das sich aus Ressourcenausgleich und Lastenausgleich summiert und in dem man nun die Ausgaben hin und her schieben kann. Deswegen ist es angebracht und richtig, nicht die Dotation gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zu ändern, sondern das interne Verhältnis zwischen geografisch-topografischem und soziodemografischem Lastenausgleich. Dies will ich mit meiner Minderheit bezwecken.
Ich ersuche Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Es ist ein Antrag, der, wie anfangs ausgeführt, den gesteigerten Lasten der Kernstädte Rechnung trägt. Sie haben auch in Zukunft zusätzliche Lasten zu tragen. Die Dynamik nimmt zu, derweil die Situation der Bergkantone statisch ist, weil sich die geografisch-topografischen Verhältnisse nicht verändern. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung.