Gysi Barbara · Nationalrat · 2015-03-10
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Offensichtlich aufgrund eines Missverständnisses spreche ich nach der Bundesrätin. Ich bin froh, dass ich im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion jetzt aber doch noch Stellung nehmen kann.
Die Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt bei der Dotation des Ressourcenausgleichs den Antrag der Minderheit II (Gschwind), eventualiter den Antrag der Minderheit I (Fischer Roland). Das Ziel des insgesamt noch immer jungen Ressourcen- und Lastenausgleichs, die Disparitäten in der Ressourcenstärke und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu vermindern, wird bei Weitem verfehlt. Artikel 2 [PAGE 235] Litera b des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich lautet, der Finanzausgleich soll "die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern". Eine Kürzung der Dotation des Ressourcenausgleichs ist daher grundfalsch und gefährdet die nationale Kohäsion.
Klar ist, dass die ressourcenschwachen Kantone nach wie vor dringend auf die ungekürzten Mittel des Ressourcenausgleichs angewiesen sind und eine allfällige Kürzung, wie sie der Bundesrat und die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates anstreben, massive Auswirkungen hätte. In fast allen ressourcenschwachen Kantonen wurden Sparpakete, zum Teil sogar mehrere, durchgezogen, mit schmerzhaften Kürzungen und einem Leistungsabbau. Diverse ressourcenschwache Kantone haben bereits heute sehr kostengünstige Verwaltungsstrukturen. Wenn die Einnahmen durch den Ressourcenausgleich gekürzt werden, bedeutet das weitere Sparmassnahmen und einen drastischen Leistungsabbau in diesen Kantonen, die vielfach eine hohe bis sehr hohe Steuerbelastung für ihre Bevölkerung kennen.
Man muss klar festhalten, dass der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Disparitäten unter den Kantonen keineswegs verkleinert hat und der schädliche Steuerwettbewerb weiter angeheizt wurde. Die Steuerbelastungen für natürliche und juristische Personen divergieren je nach Kanton sehr stark. Im Wirksamkeitsbericht ist auf Seite 83 nachzulesen, dass die Steuerbelastung von hochqualifizierten Arbeitnehmenden - in Prozent des verfügbaren Einkommens - zwischen Zug und Neuenburg um rund 15 Prozent differiert. Konsultiert man die Statistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Steuerbelastungen in den Kantonshauptorten, dann sieht man die riesigen Unterschiede.
Ein Beispiel einer Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoarbeitseinkommen von 100 000 Franken: Der Steuerbetrag in Delsberg war 2007, also noch vor Einführung des NFA, 3,3-mal höher als in Zug, im Jahre 2013 war er 5,5-mal höher. In Franken: 2013 bezahlte man in Delsberg 9461 Franken Kantons- und Gemeindesteuern, in Zug gerade mal 1693 Franken. Auch in Schwyz konnte man sich mit einem Steuerbetrag von 4024 Franken nicht wirklich beklagen. In St. Gallen, einem Nehmerkanton, war er mit 6531 Franken dann wieder deutlich höher.
Die Schere geht nicht nur bei der Steuerbelastung auseinander, sondern auch bei der Ressourcenstärke. Die ressourcenstarken Kantone konnten punkto Ressourcenstärke deutlich zulegen. So ist das Ressourcenpotenzial von Zug rund viermal höher als das des Kantons Uri und als dasjenige des Kantons Jura. Eindrücklich sieht man die Unterschiede auch bei der Erhöhung des steuerbaren Einkommens von 2003 bis 2011: Im Kanton Zug stieg es um 38 365 Franken, im Kanton Schwyz um 21 370 Franken, im Kanton Jura gerade mal um 1875 Franken und im Kanton Bern um 1755 Franken. Wenn man diese Zahlen anschaut, so stellt man fest, dass die Unterschiede nach wie vor zu gross sind. Umso unverständlicher sind darum für mich gewisse Boykottaufrufe.
Grosse Differenzen gibt es auch bei der Belastung durch die Unternehmensbesteuerung. Dort kennen wir ein regelrechtes Steuerdumping, an dem sich leider auch ressourcenschwache Kantone beteiligen. Die SP-Fraktion wollte schon bei der Einführung des Finanz- und Lastenausgleichs einen Punkt aufnehmen, der die Ausschöpfung der Ressourcenpotenziale vorsieht. Damals wie heute will die Mehrheit der Finanzkommission dies nicht. Man kann weder alle ressourcenstarken noch alle ressourcenschwachen Kantone über einen Leisten schlagen, doch muss man sagen, dass die ressourcenstarken Kantone auf einem anderen Niveau jammern als die ressourcenschwachen.
Wir wollen auch darum etwas ändern und legen eine Motion zur Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials vor. Wir fordern ein Bandbreitenmodell, um auch eine Begrenzung des Steuerdumpings zu erreichen. Ich bitte Sie, uns zu unterstützen.