Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-02
Wortprotokoll
Inhaltlich haben die Minderheit Fetz, der Bundesrat und die Mehrheit [PAGE 342] überhaupt keine Differenz. Es ist richtig, dass wir mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz auch die Grundlage schaffen, um im Sinne der internationalen Standards, die heute gelten, negative Auswirkungen des Hochfrequenzhandels zu bekämpfen. Das ist aber eine Entwicklung; das kann in ein paar Jahren wieder ganz anders aussehen, oder es kann zu zusätzlichen Problemen kommen.
Es ist ganz unbestritten, dass Hochfrequenzhandel Risiken bietet, die zu bekämpfen sind; das ist international anerkannt. Wir sind der Auffassung, dass eine ausdrückliche Erwähnung in dieser Gesetzesbestimmung eigentlich nichts Zusätzliches bringt gegenüber dem, was wir vorschlagen. Wir sprechen ja von Störungen im Handelssystem, und Hochfrequenzhandel ist eine der möglichen Störungen im Handelssystem. Wir wählen einfach den umfassenden Begriff. Wir haben in den Erläuterungen der Botschaft darauf hingewiesen, was wir darunter verstehen, insbesondere auch den algorithmischen Handel bzw. Hochfrequenzhandel. Wir diskutieren nur darum, ob wir den algorithmischen Handel und den Hochfrequenzhandel in diese Bestimmung als eine der möglichen Formen von Störungen im Handelssystem aufnehmen wollen oder nicht. Ich bin für einfache Gesetzesbestimmungen, doch hier kann man darüber streiten.
Ich möchte Sie bitten, eine einfache, leserliche Gesetzesbestimmung zu übernehmen.