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Altherr Hans · Ständerat · 2015-06-08

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-08

Wortprotokoll

Ich kann gern zuerst die Haltung der Mehrheit Ihrer Kommission begründen. Herr Hösli wird dann die Minderheit I vertreten, welche die Artikel 60a, 60b und 60c streichen will.

Die Sparkasse Bundespersonal ist eine kleine Institution, die seit 1951 besteht. Sie soll jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. In dieser Sparkasse arbeiten etwas mehr als fünf Personen - es sind 510 Stellenprozente. Sie betreuen insgesamt 26 000 Kunden, die ein Sparvolumen von 3 Milliarden Franken repräsentieren. Das Dienstleistungsangebot der Sparkasse beschränkt sich einzig auf das Sparen und den Zahlungsverkehr. Mehr ist nicht möglich. Es werden keine Hypotheken ausgegeben, und es wird auch sonst nichts gemacht ausser Sparen und Zahlungsverkehr. Es sind in dieser Kasse auch keine Bareinzahlungen oder Barauszahlungen vorgesehen.

Die Finanzkommission des Nationalrates hat vom Bundesrat einen Bericht über diese Sparkasse verlangt. Daraus geht hervor, dass die Einrichtung eine Nebenleistung ist, die auf der einen Seite für das Personal erbracht wird und auch geschätzt wird - Sie sehen das an den 26 000 Kunden - und die auf der anderen Seite natürlich auch dem Bund nützt, da sonst die 3 Milliarden Franken auf dem Kapitalmarkt beschafft werden müssten. Gemäss diesem Bericht wären bei einer Beschaffung auf dem Kapitalmarkt in den letzten knapp vierzig Jahren jährliche Mehrkosten von etwa 12 Millionen Franken entstanden, in den vergangenen zehn Jahren sogar jährliche Mehrkosten von 30 Millionen Franken. Das ist der Nutzen, den der Bund hat. Wie gesagt, haben die Kunden ebenfalls einen Nutzen.

Jetzt gibt es natürlich Risiken: Ein Risiko ist das Haftungsrisiko des Bundes. Der Bund haftet für diese Beträge, er haftet aber ohnehin. Auch wenn er Geld auf dem Kapitalmarkt aufnehmen würde, würde er haften. Dieses Risiko ist also minimal. Dann gibt es ein Reputationsrisiko, wie man es von anderen Banken und Sparkassen her kennt. Wir schätzen auch dieses Reputationsrisiko als sehr klein ein, wenn die Mitarbeitenden der Sparkasse weiterhin darauf achten, dass sich die Kunden eben wirklich aus dem Kreis der Angestellten des Bundes rekrutieren. Die Gesetzesbestimmungen sind ja auch so eng, dass man praktisch nichts anderes machen kann, als zu sparen und den Zahlungsverkehr durchzuführen. Deshalb erachten wir, wie gesagt, auch das Reputationsrisiko als sehr klein.

Wir beantragen Ihnen, die Sparkasse Bundespersonal weiterzuführen. Vielleicht muss man auch noch sagen: Wenn man sie mit dem Antrag der Minderheit I (Hösli) liquidieren würde, würde das Kosten von etwa 5 Millionen Franken zur Folge haben. Ich sage das nur der Vollständigkeit halber.

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