Schwaller Urs · Ständerat · 2015-06-08
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08
Wortprotokoll
Die Ausgangslage, die Argumente und die Positionsbezüge sind bekannt, und ich verzichte auf eine erneute Auslegeordnung und auf eine Entgegnung auf das in einigen Kantonen gehörte laute Säbelrasseln. Ohne überzeugt zu sein, habe ich in der Finanzkommission für den Vorschlag der Kantone gestimmt, für den Vorschlag, welcher zumindest von 19 Kantonen mitgetragen wird. Dieser Vorschlag verhindert auch, dass bei einer Nichteinigung zwischen Nationalrat und Ständerat die heutige Regelung ohne jede Kürzung zwei Jahre lang weitergeführt wird. Damit sage ich auch, dass ich dem Vorschlag auch im Nationalrat eine gewisse Chance einräume. Wenn es zu keiner Einigung kommt und wenn wir während zweier Jahre mit den heutigen Ansätzen weiterfahren, dann schaffen wir, davon bin ich überzeugt, ein viel schwierigeres und auch stärker konfliktbeladenes Verhandlungs- und Diskussionsklima für die nun seit einigen Tagen konkret anstehende Unternehmenssteuerreform. Diese ist in ihren Auswirkungen und mit einem Bundesbeitrag von über einer Milliarde Franken letztlich nichts anderes als ein neues Kapitel in einem Finanzausgleich, allerdings mit anderen Nehmerkantonen.
Sofern der Kompromissvorschlag, um ihn so zu nennen, in beiden Räten durchkommt, erspart er uns und den Kantonen wahrscheinlich auch eine angedrohte schwierige Referendumsabstimmung zum Finanzausgleich. Man kann diese Abstimmung natürlich wollen. In der Diskussion wird dann aber vor allem thematisiert werden - das garantiere ich Ihnen -, dass die Finanz- und Wirtschaftskraft unter den Schweizer Kantonen noch mehr auseinanderklafft, als dies bei Inkrafttreten des Finanzausgleichs der Fall war. Gleiches gilt auch für die zum Teil sehr grossen Unterschiede in der Steuerbelastung der Einkommen der natürlichen Personen. Da sind die Unterschiede gross: Es ist die doppelte, zum Teil fast die dreifache Steuerbelastung. Spätestens in diesem Moment wird man dann auch in gewissen starken Geberkantonen mit tiefer Steuerbelastung für die natürlichen Personen entdecken und erkennen, dass der Finanzausgleich die einzige taugliche Antwort auf eine materielle Steuerharmonisierung war und noch immer ist.
Ich lade Sie deshalb ein, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.