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Schmid Martin · Ständerat · 2015-06-08

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-08

Wortprotokoll

Herr Bieri hat den Bundesrat als neutralen Schiedsrichter ins Spiel gebracht und begründet die Auffassung der Minderheit damit, dass der Bundesrat in neutraler Art und Weise zu seinem Schluss hier gekommen sei. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass der Bund von diesem Schluss auch profitiert, indem er sich gegenüber dem früheren Vorschlag teilweise von der Haushaltneutralität verabschiedet. Es ist so - der Bund profitiert, wenn nicht mehr am ursprünglichen Beschluss des Ständerates festgehalten wird. Es ist Aufgabe des Bundesrates, eine Vorlage zu präsentieren, das kann er durchaus tun. Aber ob dann der Bund bereit ist, die jetzt eingesparten Mittel in Zukunft wieder zur Verfügung zu stellen, wird erst die Zukunft weisen; das wird dann zu entscheiden sein.

Herr Bieri hat auch den Wirksamkeitsbericht erwähnt, der doch über hundert Seiten aufweist. Ich frage mich, weshalb man, wenn am Schluss nur das Ziel der Mindestausstattung relevant ist, überhaupt einen Wirksamkeitsbericht macht. Wenn man nämlich nur auf das Ziel der Mindestausstattung des Kantons Uri Bezug nehmen würde, müsste man nicht so viele Abklärungen und Untersuchungen machen. Dann könnte man relativ schnell feststellen, dass auch der Kanton Uri als ressourcenschwächster Kanton in der letzten Periode bei der Mindestausstattung über den 85 Prozent gelegen ist. Aber ich glaube, der Wirksamkeitsbericht zeigt auf, dass es nicht nur ein Element gibt. Es sind meines Erachtens auch nicht nur die Pol-Kantone wie Uri und vielleicht Zug, die angeschaut werden sollten. Sondern es ist auch die grosse Masse der Kantone in der Mitte, welche aus meiner Sicht in Bezug auf die Wirksamkeit des Finanzausgleichs anzuschauen sind. Es gibt eben an beiden Polen Ausreisser, es ist systemimmanent, dass dort vielleicht gewisse Punkte vorkommen. Aber letztlich ist auch eine Definition der Wirksamkeit über die gesamten Kantone vorzunehmen.

Ich bin mit den vielen einverstanden, die sagen, die Fassung der Mehrheit sei ein politischer Kompromiss oder ein politischer Kuhhandel oder wie man das auch immer benennen will. Ich sehe auch ein, dass es höchstwahrscheinlich keine andere Lösung gibt, als jetzt der Mehrheit zu folgen und diese Revision unter Dach und Fach zu bringen. Ich möchte aber die Voten von Urs Schwaller und Kollegin Savary noch einmal aufnehmen und die Relevanz in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform III ins Feld führen, auch in Bezug auf diejenigen Kantone - hier können Sie einen Blick auf den eigenen Kanton werfen -, die viele Statusgesellschaften haben; solche gibt es auch in der Innerschweiz.

Nehmen wir mal an, die Abschaffung der Steuerstatus würde dazu führen, dass die in- und ausländischen Erträge in Zukunft mit dem vollen Gewicht in Bezug auf das Ressourcenpotenzial beim Finanzausgleich einbezogen würden. Da stelle ich Ihnen jetzt schon die Frage, wie dann dieser neue Finanzausgleich aussieht. Ich gebe Ihnen eine Prognose: Die Nehmer- und Geberkantone werden anders sortiert. Es gibt ganz andere Allianzen, und wir werden in Kürze darüber zu entscheiden haben, wie diese Beta-Faktoren ersetzt werden. In der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III wurde vielleicht zu Recht schon darauf hingewiesen, dass wir dann einen neutralen Zeta-Faktor für diese Erträge einführen müssten, weil es sonst das ganze System sprengen würde.

Hier teile ich die Auffassung von Kollege Schwaller nicht. Ich wäre der Überzeugung gewesen, dass es für die Ausgangslage dieser Diskussion besser gewesen wäre, wenn wir am ständerätlichen Entscheid festgehalten hätten, weil wir dort mehr Potenzial zur Verfügung gehabt hätten, um diese aus meiner Sicht absehbaren, wesentlichen Veränderungen im Finanzausgleich auffangen zu können. Wenn man jetzt argumentiert, es seien nur politische Lösungen, die gefunden werden, dann akzeptiere ich das. Aber man muss sich dann in zwei, drei Jahren daran erinnern, dass das hier ein politischer Kompromiss war, dass es aber kein Kompromiss war, der bezogen auf die Gesetzgebung, die wir heute haben, geschlossen wurde. Ich glaube, darin liegt die Herausforderung.

Ich habe noch die Bitte an Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, dass sie uns hier, damit wir richtig entscheiden können, vielleicht aufzeigt, wie aus ihrer Sicht der Fahrplan in Bezug auf die Anpassung dieser Faktoren des Finanzausgleichs ist. Denn es wird relevant sein, dass das bis 2019 in Kraft gesetzt ist, damit das dann für die Ressourcenperiode bis 2023 umgesetzt werden kann. Hier wird der Ständerat schon innerhalb der nächsten zwei Jahre höchstwahrscheinlich nochmals eine sehr differenzierte Diskussion führen, die dann viel weiter reichende Konsequenzen hat, als wir das heute vielleicht meinen und denken. Denn je nachdem, wie wir die Steuerstatus in das neue System des Finanzausgleichs überführen, ergibt das eine ganz andere Ressourcenstärke der einzelnen Kantone.

Insoweit schliesse ich mich mit diesen Bemerkungen der Mehrheit an, weil es ja die ursprüngliche Fassung des Ständerates nicht mehr gibt.