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Fischer Roland · Nationalrat · 2015-06-03

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-03

Wortprotokoll

Die Grünliberalen waren stets der Ansicht, dass in der Diskussion zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen letztendlich eine Einigung gefunden werden muss, denn der Finanzausgleich hat für den Föderalismus der Schweiz und die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone eine sehr grosse Bedeutung - für alle Kantone. Wir haben deshalb schon früh den Vorschlag eingebracht, dass zwischen den Positionen der ressourcenstarken und der ressourcenschwachen Kantone ein Kompromiss gefunden werden muss. Wir haben einen entsprechenden Antrag eingereicht, der leider in der letzten Runde im Nationalrat und im Ständerat abgelehnt wurde, wenn auch teilweise nur knapp.

Umso erfreulicher ist es jetzt aus unserer Sicht, dass die Konferenz der Kantonsregierungen den Ball aufgenommen hat und mit dem nötigen Quorum von mindestens 18 Kantonen - das bedeutet, dass auch ressourcenstarke Kantone dabei sind - einem Kompromiss zustimmt. Es ist zwar nicht genau unser technisches Modell, hinter das sich die Kantone nun stellen, aber das ist nicht so zentral. Wichtig ist, dass sich diese mindestens 18 Kantone einigen konnten, und das sollten wir bei unseren Entscheidungen hier in diesem Rat berücksichtigen. Die Grünliberalen werden deshalb im Sinne der Sache den Kompromiss der KdK und somit die Minderheit III (Siegenthaler), welche dieses Modell repräsentiert, unterstützen.

Lassen Sie mich aber in Bezug auf die Diskussion in den letzten Wochen noch einige grundsätzliche Worte verlieren: Wir haben immer wieder von verschiedenen Seiten gehört, dass die eine oder die andere Lösung offenbar das Gesetz nicht respektiere. Dazu ist zu sagen, dass sämtliche Vorschläge, welche bisher diskutiert wurden, das Gesetz respektieren und mit dem Finanzausgleichsgesetz im Einklang stehen. Das Finanzausgleichsgesetz hat nämlich dem Parlament bewusst einen Spielraum belassen. Das Parlament hat die Aufgabe, alle vier Jahre die Beiträge für den Ressourcenausgleich festzulegen. Es muss sich da beispielsweise an die verfassungsmässigen Grundlagen halten, dass der Beitrag der ressourcenstarken Kantone mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes betragen soll. Das Parlament muss sich auch an die Erkenntnisse des Wirksamkeitsberichtes halten und am Ziel festhalten, dass international konkurrenzfähige Steuersätze in den Kantonen aufrechterhalten werden können. Das Parlament soll anstreben, mit dem Ressourcenausgleich eine Ausstattung von mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts zu erreichen. Das bedeutet, man kann genau 85 Prozent erreichen, man kann darüber liegen, man kann aber auch darunter liegen. Es ist eine anzustrebende Mindestausstattung als Zielgrösse.

Dieser Spielraum, den der Gesetzgeber offengelassen hat, ist Ausdruck der politischen Steuerbarkeit des Ressourcenausgleichs. Das ist so bewusst gewollt. In der ersten NFA-Botschaft ist an verschiedenen Stellen festgehalten, dass das neue System, dass der Ressourcenausgleich ein politisch steuerbares System sein soll. Wenn wir jetzt diese Diskussion über die Höhe der Beiträge hier im Parlament führen, so ist es durchaus gewollt, dass wir das tun, und da gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Lösung. Es gibt verschiedene Beiträge und Kombinationen, welche mit dem Finanzausgleichsgesetz in Einklang stehen.

Es ist bei uns in der Demokratie wichtig, dass wir letztendlich, wenn wir unterschiedliche Auffassungen haben, immer wieder zu einer Lösung kommen, dass wir uns finden, auch wenn wir etwas beschliessen, bei dem beide Seiten nicht zu 100 Prozent glücklich sind. Aber das ist ja bei den meisten Beschlüssen, die wir hier fassen, der Fall. Der Beschluss der KdK hat gezeigt, dass nun eine solche Lösung vorliegt, bei der eine Mehrheit der Kantone offenbar gewillt ist, diesen Weg zu gehen und das Problem der Dotierung für die nächsten vier Jahre zu lösen.

Ich bitte Sie im Sinne der Sache, im Sinne des Finanzausgleichs, für den Antrag der Minderheit III (Siegenthaler) zu stimmen.