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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-03

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Rutz - er ist im Moment nicht hier - hat eine Grundsatzdebatte zur Frage, ob Steuererhebung Raubrittertum ist oder nicht, führen wollen; es sind nicht alle darauf eingestiegen. Ich hätte ihn gerne daran erinnert, dass alle Steuern, die wir in diesem Land erheben, gestützt auf Volksbeschlüsse erfolgen. Diese Gelder fallen also nicht einfach vom Himmel, sondern wir stimmen jeweils darüber ab, und entscheidend sind selbstverständlich die Mehrheiten. Das ist also alles demokratisch legitimiert.

Herr Nationalrat Borer hat die Frage gestellt, ob die Verwaltung leistungsfähig und kreativ genug sei. Ich frage Sie: Wie kreativ sind Sie noch in der Zukunft im Geldausgeben? Wo sind Sie dann tatsächlich auch kreativ genug, um die Ausgaben auch zu vermindern? Ich werde Ihnen diese Frage im Rahmen der Budgetdiskussion noch stellen. Gerade diejenigen, die jetzt über Ausgabenreduktionen gesprochen haben, haben massgeblich dazu beigetragen, die Ausgaben im Budget 2015 zu erhöhen; daran erinnern Sie sich sicher noch.

Wir haben heute gehört, dass die Strassenbenützer die Milchkühe für den Staat seien. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass von den Strassenbenützern 9,3 Milliarden Franken eingezogen würden. Man hat darin grosszügigerweise auch die Mehrwertsteuer eingerechnet. Es ist ja auch nicht so, dass beispielsweise die im Gastgewerbe eingenommene Mehrwertsteuer dann wiederum nur für das Gastgewerbe gebraucht wird.

Mit Bezug auf die LSVA wurde auch mehr oder weniger insinuiert, diese Abgabe sei einfach etwas, was eigentlich der Strasse zugutekommen müsste. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir mit Artikel 85 in der Bundesverfassung eine Bestimmung haben, die klar sagt, wofür die LSVA eben gedacht ist, nämlich dafür, das Wachstum des Schwerverkehrs auf der Strasse zu reduzieren und den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Es wird ganz klar gesagt, dass zwei Drittel der Einnahmen an den Bund und ein Drittel an die Kantone gehen, zur Deckung sämtlicher Kosten, die durch den Lastwagenverkehr nicht getragen werden und ungedeckt sind. Das steht in Artikel 85 der Bundesverfassung. Jetzt kann man sagen, das sei ein Irrtum gewesen, das wird vielleicht die Seite der Initianten nun sagen. Es gab hier aber immerhin eine Volksabstimmung mit einem ganz klaren Volks- und Ständemehr.

Es ist selbstverständlich richtig, dass der öffentliche Verkehr, wie Sie gesagt haben, auch auf der Strasse stattfindet. Das ist auch zur Kenntnis zu nehmen. Es ist aber nicht so, wie auch gesagt wurde, dass es hier um vom Parlament fehlgeleitete Finanzflüsse geht, um einen staatlichen Raubzug gegen die Strassenbenützer. Wie viele Verfassungsabstimmungen haben wir jetzt, schon nur in den letzten Jahren, im Hinblick auf die Benützung und die Finanzierung der Strasse gehabt! 2003, 2004 und 2009 haben wir uns mit dieser Strassenfinanzierung auseinandergesetzt, 1983 hat man sogar eine Verfassungsabstimmung über die Reduktion des Anteils des zweckgebundenen Treibstoffzollertrags durchgeführt: Das alles ist durch Volk und Stände absolut legitimiert.

Was will die Initiative? Die Initiative will das ändern, was wir in der Verfassung festgelegt haben. Es ist so, Herr Nationalrat Binder: Wenn man das macht, dann fehlen in der Bundeskasse 1,5 Milliarden Franken. Ich sage das nicht nur, um zu drohen, dass man dann auch sagen müsse, wo man das auffangen wolle. Die Initiative ist aber so konzipiert, dass vom ersten Tag der Zustimmung zu dieser Initiative an 1,5 Milliarden Franken weniger im Bundeshaushalt wären. Wie kann man das direkt auffangen, um das Haushaltsgleichgewicht zu erhalten? Wohl nur über die Positionen, die nicht gebunden sind. Welches sind die nichtgebundenen Positionen? Ich möchte das hier nicht wiederholen, das wissen Sie so gut wie ich.

Wir haben ja jetzt ein gutes Konzept unterwegs, das im Parlament ist und jetzt im Ständerat beraten wird: Es ist der NAF mit einem unbefristeten Fonds, verankert auf Verfassungsstufe, mit einer ganz klaren Finanzierung für den Nationalstrassen- und den Agglomerationsverkehr, mit einer [PAGE 865] direkten Zuweisung von Mitteln an den Fonds, und zwar Mineralölsteuerzuschlag, Automobilsteuer, Nationalstrassenabgabe, alles geht direkt an den Fonds. Mit dem NAF haben wir die Beibehaltung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, mit Strassenbeiträgen direkt an die Kantone, direkt an die Hauptstrassen und dem Beitrag für eine Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene. Wir haben einen NAF konzipiert, der ein faires, vorausschauendes, stabiles, nachhaltiges Finanzierungskonzept hat, einen NAF, der im Rahmen unserer koordinierten Verkehrspolitik steht, für die sich alle ausgesprochen haben. Ich möchte Sie bitten, diesen NAF auch zu unterstützen.

Spielen Sie doch nicht immer die Strasse gegen die Schiene aus! Wir brauchen beides, wir brauchen beides gleichermassen. Und wenn wir nun, nach der Fabi-Botschaft, die wir diskutiert haben, eine umfassende Betrachtung anstellen, dann sehen wir, dass es nur eines gibt: Wir müssen die Initiative ablehnen und einen ganz gut strukturierten und auch gut finanzierten NAF schaffen - und da sind wir dann alle gefordert.

Ich möchte Sie bitten, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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