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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2015-06-03

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-03

Wortprotokoll

In Sachen gleiche Vertretung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft und der Arbeitswelt kommt die Schweiz im Schneckentempo voran. Das betrifft auch die Justiz, also die Gerichte. Ich habe Ende 2013 festgestellt, dass wir als Bundesversammlung, als Wahlbehörde, lediglich folgende Anteile von Frauen in die obersten Gerichte gewählt haben: Bundesgericht: 28,9 Prozent, Bundesstrafgericht: 27,8 Prozent, Bundesverwaltungsgericht: 32,4 Prozent, Bundespatentgericht: 2 hauptamtliche Richter und auf 37 nebenamtliche Gerichtsfunktionen nur 5 Frauen, Militärkassationsgericht: keine Frau.

Ich habe dann die vorliegende parlamentarische Initiative eingereicht, welche uns als Parlament auffordert, die entsprechenden Gerichtsgesetze so anzupassen bzw. zu ergänzen, dass bei den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der eidgenössischen Gerichte jedes Geschlecht mit mindestens 40 Prozent vertreten ist. Eine stufenweise Heraufsetzung dieser Mindestanteile im Rahmen von Übergangsbestimmungen habe ich als denkbar bezeichnet.

Ich anerkenne, dass die Gerichtskommission, welche für die Wahlvorbereitungen zuständig ist, nicht untätig geblieben ist. Im Januar 2015 präsentierten sich die Frauenanteile wie folgt: Bundesgericht: 34,2 Prozent, also eine Zunahme von gut 5 Prozentpunkten, Bundesverwaltungsgericht: 33,3 Prozent, also 1 Prozentpunkt Zunahme, Bundesstrafgericht: Stagnation bei 27,8 Prozent, Bundespatentgericht und Militärkassationsgericht: Stagnation.Beim Bundespatentgericht kommen auf 38 Richter- und Richterinnenstellen lediglich 5 Frauen, beim Militärkassationsgericht ist weiterhin keine Frau tätig. Beim Bundesgericht ist die Gerichtskommission also in die Pedale getreten, und als Wahlbehörde haben wir, zusammen mit den Ständeratsmitgliedern, hier eine Zunahme bewirken können.

Österreich ist einen ganz konkreten Weg gegangen. Österreich hat 1993 ein Frauenförderungsgesetz mit einem Förderungsplan für die Nachwuchsbildung im Bereich der Justiz gemacht. Österreich steht heute mit über 50 Prozent Frauen auf den verschiedenen Stufen der Gerichte und auch bei der Staatsanwaltschaft da. Das zeigt auch auf, dass, wer nichts tut, dass ein Land, das nichts tut, diesbezüglich einfach mehr oder weniger stehen bleibt oder stagniert. Es braucht eine Mindestquote, oder es braucht einen Förderungsplan mit klaren Zielsetzungen. In der EU liegt der Durchschnitt der Frauenanteile bei den Gerichten bei 37 Prozent, also auch in diesem Vergleich liegt die Schweiz massiv darunter.

Ich hatte keine Mehrheit in der Kommission für Rechtsfragen, welche meine Initiative vorberaten hat - leider. Das bewegt mich dazu, meine Initiative zurückzuziehen. Ich möchte hier keine Niederlage in der Quotenfrage erleben, nachdem im Kanton Basel-Stadt in einer Volksabstimmung eine Quote für die Frauenvertretung in Verwaltungsräten von staatsnahen Unternehmen angenommen wurde. Ich vertraue darauf, dass in der Gerichtskommission weiterhin das Möglichste gemacht wird, um bei gleichen Qualifikationen Frauen in den Wahlvorschlag zuhanden von uns zu bringen. Ich bleibe am Ball, und wenn die Entwicklung bis in einem Jahr wiederum stagniert, werde ich wiederum tätig werden - mit einem neuen Vorstoss. Denn wir müssen in der Schweiz die Parität erreichen, auch bei den obersten Gerichten.