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Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-02

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-02

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft wird die Genehmigung des Notenaustausches mit der EU zur Übernahme der Verordnung Nr. 1052/2013 beantragt. Diese Verordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Errichtung des Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur). Ziel von Eurosur ist es, die Reaktionsfähigkeit der Grenzüberwachungsbehörden zu verbessern und sie darin zu unterstützen, sich ein umfassendes Bild über die Lage an den Aussengrenzen zu verschaffen. Dabei stehen die Aufdeckung, Bekämpfung und Prävention von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität wie Menschenhandel und Drogenschmuggel im Vordergrund. Zudem leistet Eurosur einen Beitrag zum Schutz und zur Rettung von migrationswilligen Personen in Seenot.

Im Schengen-Gebiet ist eine sehr grosse Anzahl von Behörden mit der Überwachung der Aussengrenzen beschäftigt. Parallele Überwachungs- und Kontrollverfahren sowie eine mangelhafte Zusammenarbeit und fehlender [PAGE 3] Informationsaustausch zwischen den betroffenen Behörden stellen bei der Aussengrenzüberwachung des Schengen-Raums eine Sicherheitslücke dar. Eurosur ist ein gemeinsames Instrument, das die verschiedenen Prozesse und Tätigkeiten der zuständigen Behörden in der Aussengrenzüberwachung zentral koordiniert. Die Verordnung regelt den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutzagentur Frontex und koordiniert die operative Aussengrenzüberwachung der Schengen-Staaten. Gemäss Artikel 13 Absatz 2 der Eurosur-Verordnung gehört dazu primär der Austausch von Schiffsidentifikationsnummern zur Erfassung der Lage an den Grenzen. Da die Schweiz keine Landes- oder Seeaussengrenzen im Sinne der Eurosur-Verordnung hat, wird sie lediglich Informationen in Form von Lagebildern zur Aussengrenzüberwachung erhalten. Die Schweiz ist nicht verpflichtet, Daten auf der Grundlage der Eurosur-Verordnung an Frontex zu liefern oder nationale Lagebilder zu erstellen.

Der Austausch von personenbezogenen Daten bleibt eine Ausnahme und muss den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften genügen. Die einzige Verpflichtung, die die Schweiz mit Eurosur übernimmt, ist die Errichtung eines nationalen Koordinierungszentrums, das ein zentraler Bestandteil des Netzwerks ist. Es dient als Kontaktstelle für den Informationsaustausch mit Frontex und den anderen, nationalen Koordinierungszentren und soll im Grenzwachtkorps angesiedelt werden. Dies rechtfertigt sich aufgrund des engen Bezugs zu Frontex, deren nationale Kontaktstelle ebenfalls im Grenzwachtkorps angesiedelt ist. Die zu erwartenden Kosten sollen sich nach Auskunft des Bundesrates im Rahmen des bestehenden Budgets für Frontex und IKT bewegen. Es braucht also keine Budgeterhöhung wegen Eurosur, das System wird zum grössten Teil von Frontex finanziert. Die Schweiz leistet dort einen Mitgliederbeitrag. Es macht also Sinn, wenn wir die Möglichkeiten eines solchen Systems nutzen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission kam zum Schluss, dass Eurosur uns einen Mehrwert bietet, weil es auch für uns wichtig ist, dass wir Informationen zur Überwachung an den Schengen-Aussengrenzen zeitnah erhalten. In Zusammenhang mit Frontex sind wir auf aktuellste Informationen zu den Aussengrenzen angewiesen, damit wir unsere Leute vor Ort optimal briefen können und sie jederzeit ein genaues Bild von der Lage haben.

Der Ständerat ist Erstrat. Er hat die Vorlage am 15. September 2014 mit 36 zu 1 Stimmen genehmigt. Ihre Kommission hat sich am 17. November 2014 mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls für Eintreten und Zustimmung zum Entwurf ausgesprochen.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zum Entwurf.