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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-06-17

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

In diesem Bereich, muss man sagen, hat die Kommission im Vergleich zu anderen Bereichen aus meiner Sicht wirklich auch substanzielle Verbesserungen hingekriegt, soweit es um den Staatstrojaner geht. Das müssen auch wir von den Grünen anerkennen: Man hat wirklich versucht, einige der Problembereiche in der Version des Bundesrates und auch in der Version, wie sie vom Ständerat kam, zu adressieren.

Nichtsdestotrotz ist es natürlich so, dass es aus unserer Sicht weiterhin auch grundlegende Kritikpunkte gibt, die [PAGE 1172] nicht adressiert werden wollten oder konnten. Das ist einerseits der ganze Deliktskatalog, der, wie wir Grünen weiterhin meinen, hier nochmals deutlich eingeschränkt werden müsste. Das andere ist, dass Staatstrojaner - ich sage es jetzt mal so und nicht in Neusprech "Govware", weil das ja ein Wort ist, das vor allem dazu dient, dass niemand weiss, worum es geht - natürlich in der Informatiklandschaft, die wir heute kennen, Risiken haben, die aus meiner Sicht auch mit diesen Verbesserungen nicht unbedingt adressiert, gelöst werden konnten.

Was meine ich konkret? Sehr viele Angestellte haben heutzutage einen Computer. Diesen brauchen sie sowohl als persönliches Arbeitsinstrument als auch in der Firma, wo sie arbeiten, sei es, dass der Computer oder der Laptop von der Firma zur Verfügung gestellt wird, sei es, dass man nach der Devise "bring your own device" versucht, verschiedene Computer in eine Informatiklandschaft zu integrieren. Die Zeit ist lange her, als ich unter anderem auch als Systemadministrator tätig war. Aber ich kann mir vorstellen, was das dann für zusätzliche Risiken sind, wenn man weiss, man wird nicht nur von Viren aller Sorten angegriffen, sondern eben auch noch möglicherweise von einem Staatstrojaner, der - und das wäre ja dann die Erwartung, die man hat, damit die Strafverfolgung auch funktionieren kann - mindestens so gut sein muss wie der State of the Art in der Technik und bei einem normalen Viren- oder Trojaner-Abwehrprogramm oder bei einem Virenscanner sicher nicht auffliegen sollte.

Es werden dann eben auch Lücken, Hintertüren geschaffen, denn man muss ja eine Hintertür auftun, um überhaupt einen solchen Trojaner zu platzieren, wenn man jetzt mal die Idee verfolgt, die vielleicht noch nicht realisierbar ist, dass das auch von aussen, ohne persönlichen Kontakt, infiziert werden kann. Da macht man natürlich nicht nur bei der betroffenen Einzelperson und bei ihrem Computer eine Hintertür auf, sondern man öffnet eine Hintertür in das Netzwerk, in das dieser Computer eingebunden ist. Damit kann man dann natürlich auch die Informatiksicherheit des ganzen Unternehmens gefährden, wenn dieses das Pech hat - dafür kann es ja nichts -, in seinen Reihen einen vielleicht zu Recht Verdächtigten zu haben.

Das sind Fragen, die aus grüner Sicht offenbleiben. Auch die Haftung ist nicht klar. Wir sind grundsätzlich schon der Meinung, dass man über dieses Mittel diskutieren kann, aber es muss, wenn schon, in sehr, sehr eingeschränktem Masse eingesetzt werden.

Ich äussere mich noch ganz kurz zu den Imsi-Catchern. Ich glaube, die wesentlichen Argumente sind bereits von Herrn Reimann vorgebracht worden. Es müsste wirklich sichergestellt sein, dass nicht plötzlich in Notrufsituationen ein Problem entsteht. Aus meiner Sicht muss natürlich auch in Betracht gezogen werden, dass da im Sinne eines Beifangs sehr viele Personen einfach mit betroffen sind. Betroffen sind dann eben nicht nur die Personen, die man meint, sondern auch alle anderen, die sich per Zufall im Empfangsbereich des gleichen Imsi-Catchers aufhalten.