preparatory:AB 171775
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17
Wortprotokoll
Ich habe den Antrag der Minderheit II bei Artikel 269bis gestellt, wo es um den Einsatz von besonderen technischen Geräten zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs geht.
Es geht hier insbesondere um den sogenannten Imsi-Catcher. Ein Imsi-Catcher schiebt sich im Handynetz zwischen die Mobiltelefone in der Umgebung und das eigentliche Mobilfunknetz. Er ermöglicht die sofortige Identifizierung der Netzteilnehmer, die Erstellung eines Bewegungsprofils und das Mithören von Handyanrufen. Der Einsatz solcher Geräte ist höchst problematisch. Klar wird dies, wenn man sich eine gesetzliche Norm vorstellt, die es der Polizei erlauben würde, auf einen Schlag die Identität aller Personen, die sich in einem bestimmten Gebiet aufhalten, zu kontrollieren und alle Namen zu protokollieren. Nachdem heute fast jede Person ein Handy auf sich trägt, läuft der Einsatz eines solchen Imsi-Catchers auf eine flächendeckende Personenkontrolle hinaus, ohne dass es die Betroffenen merken.
Ein weiterer Aspekt sind unbeteiligte Dritte, die einen Notruf tätigen wollen und sich mit dem Imsi-Catcher verbinden. Diese Notrufe können nicht garantiert mit der Notrufzentrale verbunden werden. Dies widerspricht Artikel 16 des Fernmeldegesetzes und beschneidet den Umfang der Grundversorgung, wonach der Zugang zu Notrufdiensten gewährleistet werden soll. Auch eingehende SMS und eingehende Anrufe können dementsprechend nicht empfangen werden. Man hat im Ausland gesehen, dass plötzlich Tausende Personen, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort befunden haben, vorgeladen und von der Polizei befragt wurden. Wenn jetzt hier vor dem Bundeshaus etwas passiert, dann sind wir hier drin - alle, die ein aktives Handy auf sich tragen - plötzlich Verdächtige.
Bei Artikel 269ter habe ich den Antrag der Minderheit III zum Einsatz von besonderen Informatikprogrammen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs gestellt. Wir sprechen hier vom Bundestrojaner. In der Eintretensdebatte haben wir ja bereits darüber gesprochen. Beim Bundestrojaner werden gezielt Sicherheitslücken gefunden und dann auch geheim gehalten. Wenn man also eine Sicherheitslücke in einem Android- oder Windowsphone findet, dann nützt man diese aus und versucht, auf das Gerät zuzugreifen, statt dass man der Bevölkerung sagt: "Hey, eure mobilen Geräte sind nicht sicher, die haben eine Sicherheitslücke, und das können sich Kriminelle zunutze machen und haben es in der Vergangenheit auch getan."
Weiter stellt sich die Frage, ob die Beweise überhaupt verwertbar sind. Wenn auch Dritte Zugriff haben und auch Dritte Sicherheitslücken ausnutzen und auf ein Gerät zugreifen können, dann können natürlich auch Dritte auf dem Computer etwas manipulieren. Man fördert hier also die [PAGE 1169] Arbeit von Kriminellen und gibt vor, die Arbeit von Kriminellen bekämpfen zu wollen. Für was alles solche Programme verwendet werden können, das wurde gerade vor Kurzem sichtbar, als die Atomverhandlungen in Genf von irgendjemandem ausspioniert wurden.
Es ist natürlich auch so, dass diese Trojaner so programmiert werden können, dass alle Spuren verwischt werden und man nachher gar nicht auswerten kann, was gemacht worden ist, was verändert worden ist, wo zugegriffen worden ist. Das sind technische Probleme; da stimmen die technische und die juristische Linie nicht überein.
Wir bitten hier um Zurückhaltung, und ich bitte deshalb um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag.