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AB 171787

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Frau Bundespräsidentin, ich möchte einfach noch einmal auf Folgendes hinweisen: Sie haben uns gefragt, wie viele Missbrauchsfälle wir kennen. Wissen Sie, wie wir argumentiert haben? Wir sagen, dass die Randdatenspeicherung per se ein Eingriff in die Grundrechte ist. Dieser muss verhältnismässig sein. Erinnern Sie sich? Das ist meine Frage: Ich habe die Verhältniszahlen aufgeführt. Wir haben, wenn wir alle Handys und Computer usw. erfassen, vielleicht 10 bis 20 Millionen Teilnehmer, und die Strafverfolgung greift heute - einfach theoretisch - auf 5000 bis 6000 Fälle zu. Das macht eine Ausbeute im Null-Komma-Promille-Bereich. Das ist nicht mehr verhältnismässig. Das ist eben der Unterschied der Wertung zwischen der Missbrauchsbekämpfung und der Wahrung der Verhältnismässigkeit in Bezug auf die Grundrechte.

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