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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-06-17

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Im Namen der Grünen möchte ich jetzt einen kleinen Appell an all jene richten, die vorher gesagt haben, dass unser Rückweisungsantrag eine Selbstkapitulation des Parlamentes darstelle, und die uns quasi formaljuristisch angegriffen haben, indem sie sagten, wir hätten ja für die Detailberatung Minderheitsanträge für eine Verkürzung oder Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung stellen können: Sie haben jetzt solche Minderheitsanträge vorliegen. Das ist jetzt der Moment der Wahrheit. Hier zeigt sich, ob das vorher nur rhetorische Ausflüchte gewesen sind oder ob Sie - ich denke jetzt zum Beispiel an Herrn Lüscher, der mir die Frage gestellt hat - es wirklich ernst meinen mit dem Schutz der Privatsphäre.

In diesem Block sehen wir aber auch noch etwas anderes: Wir sehen, wie absurd es ist, über die gesteigerte Sicherheit und die Möglichkeit zu debattieren, Verbrechen einfacher aufzuklären, indem man die Randdaten speichern würde. Wir haben es hier nämlich nicht nur mit den Randdaten im Fernmeldeverkehr zu tun, sondern auch mit jenen im Postverkehr. Entweder meinen Sie es so - das steht nicht im Text -, dass wir alle künftig nur noch eingeschriebene Briefe verschicken und auf dem Postweg nur noch eingeschrieben miteinander kommunizieren dürften, weil man dort auch den Absender angeben muss, denn ansonsten sind das völlig lächerliche Bestimmungen! Die Randdaten des Briefpostverkehrs aufzubewahren ist lächerlich, weil doch auf einem Brief in den meisten Fällen - vor allem bei jenen Briefen, mit denen irgendetwas Problematisches oder rechtlich nicht Korrektes kommunizieren werden soll - nicht der Absender dick draufsteht. Im Prinzip zeigen Sie hier eigentlich auch eine gewisse Hilflosigkeit. Und Sie zeigen auch, dass das Versprechen der totalen Sicherheit - oder zumindest das Versprechen einer grösstmöglichen Sicherheit - schon an sehr viel einfacheren Orten als im Internetbereich, der jetzt immer genannt wird, nicht gehalten werden kann.

Wenn ich ein Krimineller wäre, der sich mit anderen austauschen müsste, dann würde ich eine CD mit verschlüsselten Daten oder einen USB-Stick mit verschlüsselten Daten per normale Briefpost verschicken, ohne den Absender darauf, und dann wäre diese ganze Randdaten-Geschichte im Postverkehr ausser Kraft gesetzt. Also, nehmen Sie zumindest den Antrag der Minderheit IV (Vischer Daniel) an, wenn es um die Randdaten im Postverkehr geht. Sonst ist das dann wirklich nichts anderes als Bürokratie pur und Mehraufwand pur.

Nochmals zurück zur Telekommunikation, über die wir vorher gesprochen haben. Ich muss Ihnen sagen, ich hätte eigentlich von den Verteidigern einer besseren Möglichkeit, die Strafverfolgung vornehmen zu können, erwartet, dass sie nicht einfach nur wild mit den Reizwörtern "Pädophilie", "Terrorismus", "Kinderschänder" um sich geschlagen hätten. Ich hätte vielmehr erwartet, dass sie vielleicht auch zur Kenntnis genommen hätten, dass es in anderen europäischen Staaten durchaus ernsthafte Bemühungen von Verantwortlichen für die Justiz gibt - in der Diskussion fiel das eine oder andere Mal der Name Leutheusser-Schnarrenberger, der Name der FDP-Politikerin -, eine bessere Strafverfolgung sicherzustellen, ohne dass man dabei generell auf das Grundrecht auf geschützte Kommunikation und das Grundrecht auf Privatsphäre aller, die sich der elektronischen Kommunikation bedienen, verzichtet. Ich hätte mir hier eigentlich auch vom Bundesrat, von der Bundespräsidentin, einen etwas differenzierteren Approach gewünscht.

[VS]