preparatory:AB 171865
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Die Minderheit I verlangt bei Artikel 19 Absatz 4, dass die Randdaten des Postverkehrs maximal während sechs Monaten aufbewahrt werden müssen. Das entspricht dem Beschluss des Ständerates. Es handelt sich hier um ganz wenige Fälle. Bereits die sechs Monate sind, wenn man sich die Fallzahlen vor Augen führt, an der Grenze der Verhältnismässigkeit. Es handelt sich hier vor allem um Postsachen mit Zustellnachweis, z. B. die LSI-Zustellungen. Es macht aber weder sicherheitstechnisch noch ökonomisch Sinn, eine längere Aufbewahrungsfrist zu verlangen.
Ich bitte Sie deshalb - für den Fall, dass die Aufbewahrung nicht generell gestrichen wird -, mit der Minderheit die Verhältnismässigkeit zu wahren und mit dem Ständerat auf sechs Monate zurückzugehen; das genügt.