Fischer Roland · Nationalrat · 2015-06-17
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Wir stehen heute mit dem Büpf vor einer grossen Vorlage, welche wohl wie fast keine andere in dieser Session sämtliche Facetten der parlamentarischen Arbeit eindrücklich widerspiegelt. Es handelt sich einerseits um eine sehr technische Materie, und es geht, damit verbunden, um eine harte, langwierige und detaillierte Arbeit in der vorberatenden Kommission, für die ich im Namen der Grünliberalen herzlich danke. Es geht andererseits aber auch um grundsätzliche Fragen wie den Schutz der Privatsphäre, was Emotionen und kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit und wohl in sämtlichen Fraktionen ausgelöst hat. Vor diesem Hintergrund wird es wohl niemanden gross erstaunen, dass diese Vorlage auch bei den Grünliberalen sehr intensiv und gründlich diskutiert worden ist und dass es sowohl zustimmende als auch kritische Stimmen gibt.
Wenn wir die technologische Entwicklung und unser persönliches Verhalten in den letzten Jahren anschauen, dann kommen wir mit Blick auf diese Vorlage aus dem Staunen nicht heraus. Freiwillig und oft bedenkenlos geben wir im Internet, in sozialen Medien und bei der Nutzung verschiedenster Applikationen unzählige persönliche Daten preis. Auch beim Einkaufen sind wir offenbar bereit, ohne mit der Wimper zu zucken, unser Kundenverhalten als Gegenleistung für Rabatte preiszugeben und zu tolerieren, dass private Unternehmen unzählige Daten über uns sammeln. Die Unternehmen wissen, wo ich mich jetzt aufhalte, welche Inhalte mich interessieren, wie viel Geld ich ausgebe und vieles, vieles mehr.
Weshalb beschleicht uns denn ein solches Unbehagen, wenn es darum geht, den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von schweren Straftaten gewisse Kompetenzen zu geben, um auf gewisse Daten zuzugreifen? Ich denke, es kommt daher, dass es einem liberalen Staatsverständnis entspricht, dass man gegenüber staatlichen Kompetenzen und den Möglichkeiten des Staates, in die Privatsphäre einzudringen, eine grundlegende Skepsis hat - und das ist gut so. Da besteht bei den Grünliberalen eine grundsätzliche Sorge über die zunehmende Datenflut, die zunehmende Überwachungstendenz in der Gesellschaft.
Wenn nun aber eine grosse Mehrheit der grünliberalen Fraktion trotz dieser Sorgen auf die Vorlage eintritt und die Rückweisung ablehnt, hat dies folgende Gründe:
Ein zentrales Element eines liberalen Staatswesens ist nicht nur der Schutz der Privatsphäre, sondern zentrale Elemente sind auch der Rechtsstaat und die Durchsetzung des Rechts. Das bedeutet, dass Straftaten verfolgt und geahndet werden müssen. Damit dies möglich ist, müssen wir aber bereit sein, den Strafverfolgungsbehörden unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze die entsprechenden Mittel verhältnismässig in die Hand zu geben. Wir dürfen zum Beispiel aus rechtsstaatlichen Gründen nicht einfach tatenlos zusehen, wenn das organisierte Verbrechen auf technologische Mittel ausweicht, zu denen die Strafbehörden heute keinen Zugang haben.
Beim Büpf geht es nicht um die generelle Überwachung von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern, sondern um Instrumente der Strafverfolgung. Artikel 1 Absatz 1 des neuen Gesetzes umschreibt den materiellen Geltungsbereich und seine Einschränkung sehr klar: Das Gesetz gilt für die angeordnete Überwachung im Rahmen eines Strafverfahrens, zum Vollzug eines Rechtshilfeersuchens, im Rahmen der Suche nach vermissten Personen und im Rahmen der Fahndung. Somit besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Büpf und dem Nachrichtendienstgesetz, bei dem es um die präventive Überwachung geht. Dem Nachrichtendienstgesetz stehen wir Grünliberalen bekanntlich sehr kritisch gegenüber, wir fordern dafür massgebliche Verbesserungen gegenüber der ersten Lesung in unserem Rat. Mit dem Büpf hingegen wird die Strafverfolgung an die heutigen Technologien angepasst. Das Büpf regelt die Strafverfolgung bei dringendem Tatverdacht und erlaubt keine präventive Überwachung. Kritik und Unbehagen gegenüber einer zunehmenden Überwachung seitens des Staates sind aus der Sicht der Grünliberalen gerechtfertigt. Beim Büpf ist die Kritik jedoch gemäss einer grossen Mehrheit der Fraktion am falschen Ort.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.