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Noser Ruedi · Nationalrat · 2015-06-17

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen einer starken Minderheit, die von Herrn Caroni angeführt wird, bei den Artikeln 116a und 116b am Antrag auf Streichen festzuhalten. Warum? Die inhaltliche Diskussion wurde geführt, aber bitte gestatten Sie mir trotzdem einen Satz. Ich möchte hier noch einmal deutlich sagen: Es wird gesagt, Spekulationen würden dazu führen, dass die Preise steigen. Effektiv ist es so, dass es sehr viele Studien gibt, die das Gegenteil "beweisen". Es gibt auch Studien, die "beweisen", dass Spekulationen preissteigernd wirken; es gibt also auch Studien, die das Gegenteil sagen. Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob der Handel und der Markt wirklich preistreibend wirken oder doch nicht. Es braucht nämlich sehr viel Transparenz im Handel, damit Missstände nicht ausgenützt werden können. Es könnte also durchaus auch sein, dass die Wirkung gegenteilig ist.

Diese Diskussion haben wir geführt. Aber ich möchte zwei, drei formale Punkte anfügen und damit begründen, warum ich der Ansicht bin, dass Sie hier der Minderheit der Kommission folgen sollten. Es ist richtig - die Frau Bundesrätin hat Recht -: In den USA und in der EU gibt es Diskussionen über die Frage, ob solche Limiten eingeführt werden sollen. Das ist richtig. Es gibt auch den Plan der EU, das bis zum Jahr 2017 zu tun. Auch das ist richtig. Hingegen ist nicht richtig, was Herr Zanetti in der Debatte des Ständerates gesagt hat; er hat gesagt, wir müssten das jetzt im autonomen Nachvollzug tun. Aber wenn wir das jetzt tun, machen wir keinen autonomen Nachvollzug, sondern einen Vorvollzug. Wir wären das einzige Land auf dieser Welt, in welchem per 1. Januar 2016 ein Gesetz in Kraft wäre, das der Regierung die Kompetenz gäbe, Positionslimiten zu beschliessen. Dabei wird das Argument genannt: Wenn die USA und die EU Positionslimiten beschliessen würden, müssten wir dieses Gesetz revidieren - was als nicht gut dargestellt wird. Jetzt bitte ich Sie einfach, sich bewusst zu sein: Wir haben in diesem Gesetz sehr viele Bestimmungen. Wir wissen auch, dass in der EU und in den USA schon wieder viele Dinge in Diskussion sind. Es kann sein, dass Sie heute hier diese Positionslimiten beschliessen, aber dieses Gesetz in zwei Jahren trotzdem überarbeiten müssen. Das weiss im Moment niemand. Es ist einfach so, dass sehr viele Dinge unbekannt sind.

Dem Risiko, dass wir in ein, zwei Jahren das Gesetz vielleicht revidieren müssen, stelle ich etwas anderes gegenüber, nämlich erstens einmal unseren geordneten Gesetzgebungsprozess - dieser Antrag wurde im Laufe des Verfahrens eingereicht und ging nicht durch die Vernehmlassung -, und zweitens, das bitte ich Sie schon zu bedenken, werden die Standortförderer dieser Welt natürlich mit Freude jede Firma darauf hinweisen, dass die Schweiz am Vorvollzug sei. Wenn Sie dann noch den Inhalt der Bestimmung anschauen und diese gewichten, dann ist mal festzuhalten, dass es im Moment keinen Warenderivathandel in der Schweiz gibt; einen solchen Handel gibt es nicht, der findet in London und in den USA statt. Die Schweizer Firmen, die mit solchen Dingen handeln, handeln in London und in den USA und unterstehen also EU- oder US-Recht. Das heisst, Artikel 116a käme nur zum Zug, wenn eine solche zentrale Gegenpartei in die Schweiz käme und hier einen solchen Handel aufziehen würde. Auch da wäre der Bundesrat nicht im Vollzugsnotstand, denn ein solcher Wechsel bräuchte eine Bewilligung. Man kann durchaus sagen, dass die Bewilligung erst dann erteilt würde, wenn diese Bestimmung in Kraft wäre - so viel Zeit gibt es, solche Bewilligungen werden nicht in sechs Monaten erteilt.

Es gibt keinen Grund dafür, dass wir hier von unserem normalen Gesetzgebungsprozess abweichen sollten; es gibt keinen Grund dafür, dass wir das erste Land sein sollten, das Positionslimiten einführt, und es gibt keinen Grund, warum wir heute dem Ständerat folgen sollten. Wir können gut der Minderheit unserer Kommission folgen.