Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2001-12-06
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Mein Antrag sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Denn ich denke, die sprachliche Gleichbehandlung wurde sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament diskutiert und für die Verwaltung in verschiedenen Richtlinien eigentlich ganz klar als verbindlich erklärt. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, verbindliche Weisungen zu erlassen, aber es ist klar: Die sprachliche Gleichbehandlung gilt für das Parlament wie auch für die Bundeskanzlei.
Jetzt, in diesem Gesetzentwurf, wird immer von "Anbieter" gesprochen. Ich denke, es ist eigentlich nicht so sehr ein Problem der sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann. Es ist aber sehr unklar, weil auch Organisationen damit erfasst werden können, wieso man hier ausgesprochen die männliche Form wählt. Ich glaube, dass man inskünftig die Richtlinien zur sprachlichen Gleichbehandlung auch in der Bundeskanzlei beachten sollte. Ich denke, dass die Redaktionskommission den ganzen Gesetzestext entsprechend überarbeiten sollte.
Nur kurz einen Hinweis: 1981 haben wir den Gleichstellungsartikel verabschiedet und 1986 das Rechtsetzungsprogramm; 1991 gab es eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur sprachlichen Gleichbehandlung und 1992 einen Bericht an das Parlament; 1993 beschloss der Bundesrat entsprechende Grundsätze. Heute sind wir im Jahre 2001, und ich muss feststellen, dass die eigenen Grundsätze und Richtlinien nicht beachtet werden.
Ich bitte Sie, den Antrag gutzuheissen und die Redaktionskommission zu beauftragen, das Gesetz in diesem Sinn zu überarbeiten.
Vielleicht kann mich aber auch der Herr Kommissionspräsident oder die Kommissionsreferentin aufklären, wieso man zu dieser merkwürdigen Sprachregelung gekommen ist.