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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-06-11

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-11

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die Staatsrechnung des Jahres 2014 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 an ihren Sitzungen vom 21./22. Mai beraten. Vorgängig fanden Beratungen der Subkommissionen statt. Die Vorbemerkung "Eintreten auf Rechnung und Nachtrag ist obligatorisch" ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes. Derweil Frau Kollegin Carobbio Guscetti einen Überblick über die wichtigsten Gesamtzahlen abgibt und sich vor allem auf die Ausgabenseite konzentriert, werde ich vor allem die Frage der Einnahmen und der Schulden näher beleuchten.

Zu den Gesamtzahlen: Die Rechnung 2014 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung leicht schlechter ab als budgetiert. Statt eines Überschusses in der Höhe von 121 Millionen Franken finden wir ein Defizit von rund 124 Millionen Franken vor. Damit weist der Bund erstmals seit zehn Jahren wieder ein kleines Defizit aus. Bekanntlich schloss 2013 die Rechnung noch mit einem Überschuss von rund 1,33 Milliarden Franken ab.

Die Departemente haben eine hohe Ausgabendisziplin an den Tag gelegt. Es resultieren, das sei hervorgehoben, Minderausgaben von rund 2,1 Milliarden Franken gegenüber dem Budget. Die Ausgabenquote des Bundes, und dies sei auch zusätzlich unterstrichen, ist gegenüber der Rechnung 2013 von 10 auf 9,9 Prozent gefallen - leicht, aber immerhin. Dieser leichte Rückgang ergibt sich daraus, und auch dies sei unterstrichen, dass die Ausgaben 2014 um 0,5 Prozent gewachsen sind, das nominelle Bruttoinlandprodukt aber um 2 Prozent zugelegt hat. Das Finanzierungsergebnis unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben schliesst mithin mit einem Überschuss von rund 89 Millionen Franken ab.

2014 gab es keine ausserordentlichen Ausgaben. Die ausserordentlichen Einnahmen hingegen belaufen sich auf 213 Millionen Franken. Sie stammen aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien aus dem Portefeuille des Bundes - rund 68 Millionen Franken - sowie aus dem Gewinneinzug der Finma bei verschiedenen Banken in der Höhe von 145 Millionen Franken wegen Verstössen gegen die schweizerische Finanzmarktgesetzgebung. [PAGE 1035]

Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden trotz des Defizits eingehalten. Die Gesamtausgaben der Rechnung unterschreiten die höchstzulässigen Ausgaben von rund 64,26 Milliarden um rund 259 Millionen Franken. Dieser Betrag wird nun dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, womit sich dessen Stand auf neu 21,4 Milliarden Franken erhöht. Dem Amortisationskonto werden die ausserordentlichen Einnahmen von 213 Millionen Franken gutgeschrieben. Sein Stand beträgt per 31. Dezember 2014 rund 1,63 Milliarden Franken.

Die Erfolgsrechnung schliesst beim ordentlichen Ergebnis statt mit einem budgetierten Überschuss von 496 Millionen Franken mit einem solchen von 997 Millionen ab. Die Bruttoschulden gingen im vergangenen Jahr um 2,8 Milliarden Franken auf neu 108,8 Milliarden zurück. Die Schuldenquote brutto, in Prozent des nominellen BIP gerechnet, beträgt neu noch 16,8 Prozent; sie betrug 2013 noch 17,6 Prozent.

Ich werde nun die wichtigsten Einnahmen etwas näher beleuchten. Der Voranschlag sah, wie Sie wissen, Einnahmen von 66,2 Milliarden Franken vor; tatsächlich eingegangen sind indes nur rund 63,9 Milliarden. Es haben sich damit Mindereinnahmen von rund 2,1 Milliarden Franken ergeben - das ist ja auch schon lange in Diskussion, das ist ein Faktum. Gegenüber dem Vorjahr haben die ordentlichen Einnahmen damit um 1,8 Prozent, um rund 1,2 Milliarden Franken, abgenommen.

Besonders eingebrochen sind die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer - minus 2,1 Prozent - und aus der Verrechnungssteuer - minus 5,2 Prozent. Die direkte Bundessteuer schlägt 2014 mit 18 Milliarden Franken zu Buche, das sind 0,4 Milliarden weniger als im Jahr 2013. Sowohl die Steuer auf den Reingewinn juristischer Personen, minus 2,4 Prozent, als auch die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, minus 1,7 Prozent, sind zurückgegangen.

Aufgrund der Datenlage gestaltet sich die Analyse der beobachteten Stagnation äusserst diffizil. Detaillierte Auswertungen zu den einzelnen Steuerperioden liegen erst mit dreijähriger Verzögerung im Rahmen der Steuerstatistik vor. Wir haben mithin ein steuerstatistisches Auslegungsproblem. Bei der Gewinnsteuer dürften insbesondere die Verlustvorträge aus der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der anhaltenden Frankenstärke, das sei wohlbemerkt, dafür verantwortlich sein. Auch der seit 2009 beobachtete Rückgang bei der Neuansiedlung von Firmen dürfte dazu beigetragen haben.

Auch bei der Einkommenssteuer gestaltet sich die Ursachenforschung aufgrund fehlender Daten schwierig. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass die Entwicklung der Einkommenssteuer in der jüngeren Vergangenheit durch zahlreiche Steuerreformen geprägt wurde. Unter anderem könnten die Auswirkungen des Kapitaleinlageprinzips wie auch die Familiensteuerreform einen Einfluss auf die Einnahmen ausgeübt haben; das war ja immer auch Bestandteil der Diskussion.

Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer betragen 5,6 Milliarden Franken. Damit liegen sie über dem Voranschlag, allerdings unter den entsprechenden Beträgen der Rechnung 2013. Dieser Rückgang ist vor allem den um 2,4 Milliarden höheren Rückerstattungen geschuldet. Wir stellten ja schon letztes Jahr fest, dass diese zunehmen.

Die meisten Einnahmen stammen aus der Mehrwertsteuer, die rund 22,6 Milliarden Franken eingebracht hat. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer liegen damit 346 Millionen Franken unter dem Budget. Gegenüber dem Vorjahr haben sie nur leicht, um 0,2 Prozent bzw. 53 Millionen Franken, zugenommen.

Im Rahmen der Kommissionsberatung wurde insbesondere die generelle Entwicklung des Haushaltes angesprochen. Alle Fraktionen zeigten sich insgesamt befriedigt von den Ergebnissen der Rechnung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, die Sonderrechnung des FinöV-Fonds, des Infrastrukturfonds, des ETH-Bereichs sowie die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft. Sie empfiehlt die Genehmigung dieser Rechnungen ohne Einschränkung. Dies tun auch die Subkommissionen Ihrer Finanzkommission.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 17 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Genehmigung des Bundesbeschlusses I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2014; mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Genehmigung des Bundesbeschlusses II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2014; mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung zum Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2014; mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Genehmigung des Bundesbeschlusses IV über die Rechnung 2014 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) sowie mit 19 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen schliesslich die Genehmigung des Bundesbeschlusses V über die Rechnung 2014 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2015: Der Bundesrat beantragt in der Botschaft Zustimmung zu 14 Nachtragskrediten in der Höhe von 85,2 Millionen Franken. Mit Schreiben vom 22. April 2015 beantragte der Bundesrat den Finanzkommissionen einen Nachtrag beim mittlerweile berühmten "Schoggi-Gesetz" in der Höhe von 20 Millionen Franken. Damit beläuft sich der Nachtrag I gemäss Antrag des Bundesrates auf 105,2 Millionen Franken. Wir beantragen Ihnen mit 15 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen Zustimmung zum Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2015, mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen Zustimmung zum Bundesbeschluss II über zusätzliche Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2015.

Gemäss Parlamentsgesetz muss von der Finanzkommission jedes Jahr über das Hauptereignis ihrer Arbeit berichtet werden. Hauptgeschäfte waren Budget, Nachträge und Rechnung. Ein wichtiges Geschäft war das KAP. Zudem ergingen zahlreiche Mitberichte.

Ich ersuche Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen.

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