Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-06-11
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-11
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit bei Artikel 3 Absatz 2 und hält am Beschluss des Nationalrates fest. Der Ständerat hat nur mit Stichentscheid des Präsidenten seinen Beschluss gefasst. Inhaltlich jedoch wurden die Vorteile der nationalrätlichen Fassung kaum infrage gestellt, sondern von den Ständeräten sogar betont.
Ich möchte nur nochmals auf einige Punkte eingehen:
Wenn 26 Kantone ihre Gesetzgebung anpassen müssen, dürfte dies zu Verzögerungen beim Inkrafttreten führen. Selbst im Ständerat wurden Befürchtungen geäussert, dass gewisse Kantone ihrer Gesetzgebungspflicht nicht oder nur mangelhaft nachkommen dürften. Abgesehen vom grösseren Rechtsetzungsaufwand könnten die kantonalen Datenschützer die Rechtssituation unterschiedlich auslegen. Damit würde eine Schliessung dieser Rechtslücke in den 26 Kantonen heterogen ausfallen, was wiederum überregionale E-Health-Gemeinschaften praktisch verunmöglichen würde. Im Falle von Lücken in der kantonalen Datenschutzgesetzgebung bestünde die Gefahr, dass Daten nicht über die Kantonsgrenzen hinweg ausgetauscht werden könnten. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz unterstützt den Antrag [PAGE 1025] der Mehrheit der Kommission und plädiert für eine pragmatische Lösung und eine grosszügige Auslegung der dafür notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlage durch die eidgenössischen Räte. Deshalb folgen wir dieser Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz und halten am nationalrätlichen Beschluss fest.
Bei den Artikeln 25 und 26 gewichtet der Ständerat die Interessen der Ärzte stärker als diejenigen der Patienten, indem er das elektronische Patientendossier für Ärzte freiwillig lässt. Was nützt es aber einem Patienten, wenn er ein elektronisches Patientendossier will und der Arzt sich weigert, ein solches zu führen? Für Spitäler soll die Einführung zwingend sein, für ambulante Leistungserbringer hingegen nicht. Die Befürworter dieser Variante hoffen, dass von den Spitälern ein gewisser Druck auf ambulant tätige Ärzte ausgeht. Diese These ist zu bezweifeln. Es gibt viele Patienten, auch mehrfach erkrankte, die kein Spital benötigen, sondern in einem ambulanten Netz von Hausarzt, Spitex, Spezialärzten, Apothekern, Physiotherapeuten usw. betreut werden. Gerade diese Patienten brauchen eine optimal abgestimmte Behandlung und Betreuung, und gerade für sie wäre ein elektronisches Patientendossier von grossem Nutzen.
Nun haben wir drei Varianten auf dem Tisch. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Bundesrat und den Ständerat; dieser Mehrheitsentscheid ist indes eher das Ergebnis taktischen Abstimmungsverhaltens und weniger inhaltlich begründet. Die Minderheit I (de Courten) will am Beschluss unseres Rates festhalten, die Minderheit II (Steiert) will eine dreijährige Einführungsfrist für Spitäler und eine fünfjährige für die übrigen stationären Einrichtungen wie Geburtshäuser und Krankenheime. Damit hätten wir eine Verpflichtung für alle stationären Einrichtungen, aber keine Verpflichtung für den ambulanten Bereich. Man kann darauf hoffen, dass von den Spitälern her Druck auf die Ärzte entsteht, das elektronische Patientendossier einzuführen. Wenn dem so ist, wird auch eine Übergangsfrist von zehn Jahren kein Problem sein. Wir sprechen vom Jahr 2028, denn es ist davon auszugehen, dass das Gesetz frühestens 2018 eingeführt wird. Das heisst, dass mit der Variante gemäss Minderheit I (de Courten) das elektronische Patientendossier für Spitäler ab 2021, für Heime und Geburtshäuser ab 2023 und für Ärzte sowie für ambulante Leistungserbringer ab 2028 obligatorisch wäre.
Bei der Variante der Minderheit II (Steiert) ist die Einführung für den ganzen ambulanten Bereich freiwillig. Das bedeutet, dass Geburtshäuser und Pflegeheime zur Einführung verpflichtet sind, ambulant tätige Leistungserbringer hingegen nicht. Das ist etwas schräg und irgendwie nicht verständlich. Zumindest für Ärzte, welche erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Praxiszulassung bekommen, sollte die Einführung eines elektronischen Patientendossiers obligatorisch sein.
Damit wir und auch der Ständerat diese Varianten nochmals genauer überprüfen können, müssen wir eine Differenz schaffen. Die CVP/EVP-Fraktion wird daher die Minderheit I (de Courten) unterstützen und am nationalrätlichen Entscheid festhalten.
Zusammenfassend gesagt, wird die CVP/EVP-Fraktion also bei beiden Differenzen an der Fassung unseres Rates festhalten.