Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-19
Wortprotokoll
Keine Session ohne Wolfsdiskussionen! Die Verbreitung des Wolfes hat auch dazu geführt, dass wir gesagt haben, dass es Sinn macht, die Motion anzunehmen. Nach dem Stadtfuchs haben wir jetzt offenbar den Stadtwolf und Rudel, die sich doch relativ schnell verbreiten. Damit nehmen natürlich auch die Interessenkonflikte zu, obwohl wir nach wie vor sagen müssen, dass eine Gefährdung für den Menschen kaum ersichtlich ist - auch die Erfahrungen vieler Menschen zeigen das. Aber wir müssen uns auf das Zusammenleben einstellen, tatsächlich offenbar nicht nur im Berggebiet, sondern immer mehr auch im Talgebiet. Heute haben wir das Wolfsmanagement stark auf die Verhütung von Schäden in der Landwirtschaft ausgerichtet. Ein bisschen salopp gesagt: Ohne dass wir zuerst tote Schafe haben, kann man Wölfe nicht schiessen. Das ist die heutige Perzeption. In diesem Bereich ist das Problem auch akut gewesen, und da kam auch die Forderung: Wenn es schon den Wolf gibt, dann wollen wir entschädigt werden.
Wir haben heute aber auch gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Jagdgesetzes bereits die Möglichkeit, Tiere von geschützten Arten abzuschiessen, um eine Art Gleichgewicht zwischen den verschiedenen öffentlichen Interessen zu erreichen. Ich muss mich ein bisschen für die Bundesverwaltung wehren, denn es gibt, gestützt auf diese Bestimmung, die Möglichkeit zugunsten der Kantone - das Jagdregal ist bei den Kantonen -, aber natürlich möchten die Kantone gern genaue Anweisungen aus Bern. Wenn wir das dann tun, heisst es: Wir wollen unseren Freiraum. Vom Jagdgesetz her ist es an sich möglich, geschützte Tiere zu schiessen.
Zu den Fragen von Herrn Ständerat Baumann: Wir sind der Meinung, dass es die Berner Konvention in Artikel 9 erlaubt, die Entnahme, also das Schiessen einzelner Wölfe vorzusehen, wenn die öffentliche Sicherheit oder andere Belange von grossem öffentlichen Interesse betroffen sind. Es ist also nach unserer rechtlichen Beurteilung möglich, innerhalb des heutigen Rahmens der Berner Konvention Wölfe abzuschiessen, vor allem, wenn sie im Siedlungsgebiet auftauchen oder gelernt haben, sich dem Menschen anzupassen oder die Herdenschutzmassnahmen zu umgehen.
Deshalb meinen wir, dass wir diesen Artikel 7 gerne im Sinne der Motion erweitern können. Es ist nach wie vor möglich, das auch innerhalb der Berner Konvention umzusetzen. Ich bin auch bereit, das Wolfskonzept jetzt einmal auch auf diese Kongruenz hin zu sistieren. Wir haben aber nicht im Sinn, das jetzt jahrelang vor uns herzuschieben. Vielmehr muss das ja innert nützlicher Frist dem Parlament vorgelegt werden. Dann haben wir hoffentlich eine Lösung, die für ein paar Jahre wieder gültig ist.