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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-19

Wortprotokoll

Eigentlich ist es ganz einfach: Entweder sagt man: "Kein Handlungsbedarf, das gehört zu unserer Gesellschaft, alle drei Tage Rambazamba gehört dazu". Dann sagen Sie, ich trete nicht ein, es braucht kein Gesetz - das darf man tun. Oder aber man sagt, es gebe Handlungsbedarf, und tritt ein. Dann ist es die ureigene Aufgabe des Parlamentes, in der Detailberatung zu sagen: "Das geht, oder das wollen wir ein bisschen anders." Das ist Ihre Aufgabe, das ist nicht die Aufgabe der Klubs und der SBB, sondern das ist gesetzgeberische Arbeit.

Die Rückweisung sagt ja nichts anderes als: "Redet noch einmal ein bisschen, vielleicht kommt nach fünf Jahren jetzt im sechsten Jahr plötzlich etwas, vielleicht meint man im sechsten Jahr plötzlich, doch, man sei jetzt doch bereit, einmal zu reden, man wolle jetzt doch eine Regulierung." Nach zig runden Tischen in den letzten fünf Jahren glaube ich selbst nicht daran. Ich habe von den Vertretern des Fussballverbandes bis heute noch nie gehört, dass sie ihre Meinung geändert haben. Ich habe von den Vertretern des Schweizerischen Fussballverbandes kein Anzeichen, kein E-Mail, kein SMS und kein Rendez-vous, bei dem sie sagen würden: "Frau Bundesrätin, vielleicht müssen wir jetzt doch etwas tun." Ich sitze immer gerne mit Leuten zusammen, aber dann muss auch etwas herauskommen. Nach fünf Jahren Leerlauf glaube ich nicht, dass die Vertreter des Schweizerischen Fussballverbandes hier wirklich sehen, dass auch sie verantwortlich sind.

Im Rückweisungsantrag wird gesagt - das finde ich noch den Gipfel! -, das Modell YB sei saugut, daran solle man sich orientieren. Ja, was haben wir denn hier gemacht? Es ist das Modell YB, der Chartervertrag, das legen wir Ihnen vor! Mit YB funktioniert das problemlos. Weshalb können nicht auch andere Fussballclubs ihr Einverständnis dazu geben? Ich weiss nicht, die Fans sind vielleicht schon unterschiedlich, Herr Ständerat Föhn, aber was die Schäden in den SBB-Zügen anbelangt, ist es egal, ob sie von Basler, Zürcher, Sankt Galler oder Luzerner Fans verursacht werden. Es geht eigentlich nur darum, dass man die Klubs dazu bringt, irgendeinen Beitrag zu leisten.

Herr Ständerat Janiak, als Jurist wissen Sie ja, dass Gesetze nicht perfekt sind. Wenn Sie argumentieren, man löse das Problem damit nicht, müssen Sie auch das Strafgesetzbuch abschaffen. Wir haben dort Regulierungen und stellen Straftatbestände unter Strafe, aber es gibt nach wie vor Einbrüche, Betrügereien, Delikte usw. Das entbindet uns aber nicht vom Handeln, im Wissen, dass das immer nur Teilbeiträge sind; zum Teil haben diese Massnahmen eine Präventivwirkung. Immerhin drücken solche Massnahmen aber aus, dass der Staat eine Meinung hat, dass er sagt: Wir wollen eine gewisse Ordnung, daran muss man sich halten - und wer sich nicht daran hält, hat Konsequenzen zu gewärtigen!

Und wir sind der Meinung, dass auch die Klubs irgendwo eine Verantwortung haben. Wir haben diese Probleme nur mit dem Fussball. Mit den Schwingern, Herr Föhn, würde mir das nie in den Sinn kommen. Sie haben noch Ordnung im Stall, wenn ich das so sagen darf. Auch die Eishockeyclubs und andere schaffen es. Sie haben auch emotionale Fans, aber irgendwie geht das.

Wir sind immer offen, im Detail etwas zu ändern. Ich würde es sehr begrüssen, wir hätten diese Regulierung nicht nötig. Ich würde es sehr begrüssen, wenn die Fussballclubs von sich aus sagen würden: "Wir schlagen eine Lösung vor, wir setzen diese Lösung nun einmal durch; im Wissen darum" - es ist gesagt worden -, "dass es wieder Gewalt geben wird." Aber dass man die Gewalt ein bisschen eindämmen kann, dass man wenigstens die Schäden, die Gefährdung der Sicherheit, die Gefährdung der Öffentlichkeit eindämmen kann, das ist heute wahrscheinlich einfach notwendig.

Ich bitte Sie deshalb, die Rückweisung abzulehnen.