Fetz Anita · Ständerat · 2014-03-20
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Meine Motion beauftragt den Bundesrat, das Verursacherprinzip in das Kernenergiegesetz einzubauen, damit nichtgedeckte Entsorgungs- und Stilllegungskosten von Kernkraftwerken durch die Eigner übernommen werden. Die Finanzierung der Stilllegung und der Entsorgung von radioaktiven Abfällen ist ja bekanntlich mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Sowohl die Stilllegungs- als auch die Entsorgungskosten werden vom Bund alle fünf Jahre neu eingeschätzt und durch jährliche Beiträge der Atomkraftbetreiber an den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gedeckt. Das ist die Ausgangslage.
Aufgrund der Komplexität und Langwierigkeit der Vorhaben und auch der bislang fehlenden Erfahrung beim Abbau solcher Atomkraftwerke - es kann auch neue technische Erkenntnisse oder unerwartete Komplikationen geben - ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass bei der Ausserbetriebnahme eines Reaktors ein Teil der Kosten ungedeckt bleibt. Wenn das Geld aus dem Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nicht reicht, haften zwar die anderen AKW, allerdings, und das ist der entscheidende Punkt, eben nur theoretisch, weil ihre Haftung sich darauf beschränkt, dass sie wirtschaftlich tragbar sein muss. Jetzt müssen Sie sich einmal vorstellen, was das konkret heisst. Es heisst faktisch, dass in einem solchen Fall höchstens minimale Beiträge von den Mitbewerbern - es sind immerhin Mitbewerber - kommen. Das Risiko, dass die Eidgenossenschaft haften muss - sie ist nämlich die Nächste in der Haftungsreihe -, ist natürlich ganz enorm hoch. Es wird in der Realität dann so sein, dass den Letzten die Hunde beissen. Die Kosten der letzten AKW, die abgeschaltet und auch entsorgt werden, werden definitiv zulasten des Bundes anfallen - und "Bund" heisst nichts anderes als die Steuerzahler.
Ein Teil der Stellungnahme befriedigt mich, nämlich dass der Bundesrat nun das Risiko vermindern will, wie er selber schreibt. Das finde ich gut und richtig; es ist übrigens überfällig. Dennoch ist und bleibt es so, dass die Steuerzahler das ausgelagerte Risiko übernehmen müssen. Es wäre deshalb mehr als sachgerecht, dass für die nichtgedeckten Kosten dann in erster Linie die Aktionäre der betroffenen Anlage geradestehen müssen, und zwar schlicht und einfach nach Massgabe ihrer Beteiligung an der Anlage. Das ist eine einfache und auch sehr sachgerechte Lösung, da die Aktionäre zuvor in aller Regel während Jahrzehnten dividendenberechtigt waren und auch Dividenden bezogen haben. Es geht aus meiner Sicht nicht, dass man die Gewinne privatisiert hat und das Risiko sozialisiert, indem es dem eidgenössischen Steuerzahler übertragen wird.
Natürlich würde eine solche spezialgesetzliche Regelung dem heutigen Aktienrecht widersprechen. Da gebe ich dem Bundesrat Recht. Selbstverständlich würde sie das. Wir reden hier aber nicht von irgendeiner Konservenfabrik, sondern von ganz speziellen, zum Teil hochgefährlichen Aktiengesellschaften. Heute ist es einfach so, dass im Ergebnis das Risiko an die eidgenössischen Steuerzahler ausgelagert wird. Ich bin mir bewusst, dass meine Motion hier nicht auf Begeisterung stossen wird. Aber eines muss die Öffentlichkeit einfach wissen: Es werden am Schluss die Steuerzahler diese Kosten übernehmen müssen.
Den verfassungsmässigen Enteignungsschutz ausgerechnet hier im Fall der AKW anzurufen, finde ich übrigens sehr befremdlich. In einem wirklich heftigen Störfall, der hoffentlich nie, nie, nie kommt, sind die betroffenen Gebiete in Privatbesitz für die nächsten zig Jahre faktisch ebenfalls enteignet. Das hat bekanntlich noch nie dazu geführt, dass eine Rahmenbewilligung für eine Atomanlage nicht erteilt worden wäre. Die Eigentumsgarantie in ihrem klassischen wirtschaftlichen Sinne, wie sie das Obligationenrecht vorgibt, eignet sich schlicht und einfach nicht, um das Risiko von Atomkraftwerken abzufedern. Das möchte ich an dieser Stelle auch gesagt haben, sonst hätte man niemals Bewilligungen erteilen dürfen, weil selbstverständlich jeder Störfall ganze Regionen enteignen wird.
Im Wissen darum, dass der Bundesrat die Motion nicht will und einige von Ihnen nicht begeistert sind, bitte ich die anderen, dieser Motion zuzustimmen, denn sie ist schlicht und einfach verursachergerecht. Es ist so; ich habe den Vorstoss ja auch darum gemacht, weil ich nicht in fünf oder zehn Jahren hören will, man habe das nicht gewusst. Vielmehr hat es nun jemand gesagt und zu Protokoll gegeben, dass die Haftung nachher die Steuerzahler trifft.
Das ist der Grund, weshalb ich die Haftungsregelung ändern will und Sie bitte, die Motion zu unterstützen.