Imoberdorf René · Ständerat · 2014-03-20
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass das Gesamtgewicht eines Nutzfahrzeuges oder Anhängers flexibler verändert werden kann.
Worum geht es konkret? Heute ist für die Festsetzung der Höhe der LSVA das Gesamtgewicht des Nutzfahrzeugs massgebend. Dieses darf nicht über dem sogenannten Garantiegewicht liegen - das ist eine technische Grösse, die für die Sicherheit des Fahrzeuges relevant ist. Der Motionär verlangt nun, bei der Auf- und Ablastung von Lastwagen mehr Flexibilität zuzulassen. Mit der Ablastung bzw. Auflastung wird erreicht, dass ein Fahrzeug nur für jenes Gewicht LSVA entrichten muss, mit dem es auch tatsächlich oder überwiegend verkehrt. Schon heute kann nach Artikel 9 Absatz 3bis des Strassenverkehrsgesetzes auf Gesuch des Fahrzeughalters das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers verändert werden, jedoch [PAGE 333] höchstens einmal jährlich oder anlässlich eines Halterwechsels. Ablastung und Auflastung sollten gemäss Begründung des Vorstosses mehrmals jährlich möglich sein, um die erwünschten Effekte der Flexibilität und Abgabenwahrheit zu erzielen.
Der Bundesrat hat am 21. August 2013 die Annahme der Motion beantragt. Am 27. September 2013 hat der Nationalrat die Motion einstimmig angenommen.
Ihre Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.