Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-20
Wortprotokoll
Wir sind uns ja bei Ziffer 1 wahrscheinlich so weit einig, dass ein Herkunftsnachweis durchaus auch für schweizerischen Strom - für die Produktion von erneuerbaren Energien generell - hilfreich sein könnte. Wir prüfen das aber vor allem auch im Hinblick auf die zweite Marktöffnung. Heute hat man damit nämlich zwar eine Information, aber sie nützt nichts, weil man als normaler Verbraucher einem Monopol ausgesetzt ist. Wenn aber der Markt einmal offen ist, dann ist es anders: Dann kann man damit auch auf den Strommix Einfluss nehmen und signalisieren, was dann von den Kunden effektiv gewünscht wird. Insofern glauben wir auch, dass wir hier mit diesem Herkunftsnachweis durchaus ein Instrument hätten - auch zum Schutz der Wasserkraft, die es ja momentan am Markt ein bisschen schwer hat.
Zu Ziffer 2: In Ihrem Postulat ist es so formuliert, dass der Verkäufer von Strom verpflichtet würde, zumindest über CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle zu informieren. Nehmen wir einmal das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich. Es kauft Strom ein - übrigens auch sehr viel im Ausland - und hat dann im Mix natürlich einen Anteil an Strom aus Kernenergie. Es ist selber Aktionär und damit auch Produzent von Kernenergie. Da stellt sich die Frage, ob es nur über den radioaktiven Abfall informieren muss, den es als Aktionär mitentstehen lässt, oder ob es auch über die Kernenergie informieren muss, die im Mix angeboten wird. Wie verstehen Sie das konkret? Worauf muss sich der Verkäufer beziehen?
Dieselbe Frage stellt sich bezüglich der CO2-Emissionen: Die Elektrizitätswerke importieren doch immerhin im Moment 10 Prozent unseres Bedarfs an Strom, wobei der Anteil wahrscheinlich bei diesen günstigen Strompreisen noch zunehmen wird, sodass sie relativ viel Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken importieren werden. Der Strom lässt sich physikalisch nicht trennen. Sie kaufen vielleicht noch gezielt ein, vielleicht Solarstrom an der Börse oder Strom von einem Windkraftwerk. Im Mix werden sie aber immer einen Anteil an CO2-Emissionen aus fossiler Produktion aufweisen. Wie soll das praktisch bewerkstelligt werden? Wenn die Schweiz als Folge der Abstimmung vom vergangenen 9. Februar das Stromabkommen nicht abschliessen kann, dann haben wir ab dem 1. Januar 2015 ein Problem. So wäre es durchaus auch denkbar, dass wir an der Grenze eine CO2-Abgabe auf Strom haben. Wie soll das praktisch gehandhabt werden? Schliesslich fliesst der Strom, unabhängig davon, woher er kommt. Gibt es überhaupt technische Möglichkeiten, um genau nachzuweisen, wie viel Strom aus fossiler Energie und wie viel Strom aus Solar- oder Windkraftwerken stammt? Ich denke, dass dies für den Strom, der über die Börse gehandelt wird, möglich ist. Aber das ist nicht unbedingt der Strom, den der Endkunde bezieht. Sie sehen also die Problematik. Wenn man es über die ganze Schweiz detailliert darstellen könnte, ginge das wahrscheinlich, aber der Verkäufer hat ein Problem, weil er natürlich nur die Datengrundlage von dem kennt, was er selber produziert und was er einkauft.
Bei der Pumpspeicherung ist es effektiv dieselbe Problematik, Herr Ständerat Cramer: Zum Hinaufpumpen nutzen jetzt natürlich die meisten Pumpspeicherwerke, die schon installiert sind, den billigen Strom aus der EU. Das macht vom Geschäftsmodell her auch Sinn, denn sonst wird die Pumpspeicherung erst recht an die Wand gefahren. Insofern ist ja dieser Vorgang auch keine Stromproduktion, sondern er dient nur der Speicherung. Der Spitzenstrom, der verkauft wird, ist dann effektiv messbar. Beim Strom, den man zur Speicherung hinaufpumpt, ergibt sich aber genau dasselbe Verhältnis zum Graustrom; es ist derselbe Mix wie derjenige, den man nachher zur eigentlichen Stromproduktion, zum Verkauf der gespeicherten Strommenge verwendet. Der Graustrom ist auch klar derselbe. Aber die Pumpspeicherwerke haben natürlich sehr viel günstig in der EU eingekaufte und im Netz vorhandene Elektrizität; das ist auch dort die Problematik.
Wir möchten gerne die erneuerbare Energie, den Schweizer Strom, schützen, aber eine Messmethodik, die dies dann für den Konsumenten wirklich klar und transparent macht, haben wir noch nicht. Deshalb wird uns dieser Bericht zu Ziffer 1 sicher neue Erkenntnisse liefern. Wir haben auch die grossen Stromproduzenten gebeten, uns zu helfen und uns zu beraten, wie man das praktisch noch besser erfassen könnte. Auch Swissgrid und Elcom sind involviert. Deshalb hoffen wir, dass wir auch zu Ziffer 2, zu der wir im Herbst 2014 schon den ersten Bericht über die Umweltauswirkungen generell vorliegen haben, weitere Erkenntnisse erhalten werden; dies aber wahrscheinlich nicht bis auf Stufe des Verkäufers.