Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-20
Wortprotokoll
Herr Ständerat Recordon, ich muss hier die Post ein bisschen in Schutz nehmen. Sie erfüllt einen Auftrag in der Zustellung, für den ihr das Parlament 50 Millionen Franken zur Verfügung stellt. Darüber hinaus hat sie keinen Grundversorgungsauftrag, der besagt, sie müsse alle Zeitungen oder einen Grossteil der Zeitungen im [PAGE 334] Lande verbilligt, auf ihre Kosten verteilen. Das gehört nicht zum postalischen Grundauftrag. Insofern haben wir allenfalls ein Problem mit der Frage: "Wie fördern wir die Medienvielfalt, was kann der Staat dort tun?" Aber ich denke, man muss den Fokus wirklich von dieser postalischen Frühzustellung wegnehmen.
Wir haben ja in der Kommission darüber informiert: Wir sind zurzeit mit der Medienförderung daran, die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen und allenfalls gesetzgeberische Vorarbeiten zu leisten. Bislang haben auch internationale Quervergleiche gezeigt, dass die postalische Frühzustellung der Zeitungen das Problem nicht lösen wird. Es ist ein veraltetes Modell. Sie haben selber auf die Online-Medien Bezug genommen. Das Informationsverhalten hat sich geändert, es wird sich weiter ändern. Sie können die Zustellung wahrscheinlich noch um zusätzliche 70 oder 80 Millionen Franken verbilligen oder noch weiter gehen, aber das ändert an diesem veränderten Konsumverhalten und am strukturellen Druck auf die Medien insgesamt nichts.
Deshalb ist der Ansatz, den wir verfolgen und den wir in der Kommission auch vordiskutiert haben, ein anderer: Wir berücksichtigen die gesamte Medienwelt und nicht nur die Pressewelt. Wir versuchen, dem staatlichen Interesse an einer qualitativ guten und breiten Information mit anderen Instrumenten entgegenzukommen. Wir werden in den nächsten zwei Jahren unsere Vorstellungen konkretisieren und sie dem Parlament vorlegen. Sie werden wahrscheinlich sehen, dass im Laufe der Zeit die Postzustellung nicht mehr dieselbe Wirkung haben wird wie heute.
Man muss auch noch ein bisschen unterscheiden: Wir unterstützen bei der Presseförderung durch die Postverbilligung 1124 Publikationen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Dort ist die Situation sicher anders, auch in Bezug auf das Interesse des Staates, als wenn es um die 142 Publikationen der Lokal- und Regionalpresse geht. Deshalb ist wahrscheinlich ein differenzierter Ansatz bei beiden Informationsträgern der richtige Weg. Das heisst, es kann dann darum gehen, dass wir den Teil, der für die Lokal- und Regionalpresse vorgesehen ist, anders verteilen, dass wir ihn ihr auf anderem Weg zukommen lassen, sodass sie in diesem strukturellen Wandel, der ja nicht bestritten ist, kompetitiver sein wird.