Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26
Wortprotokoll
Was die Solarstromanlagen betrifft, die ja für die Umsetzung der Energiestrategie sehr wichtig sind, haben wir keine Differenz. Nach heutigem Recht sind Freiflächen-Solarstromanlagen auch nicht ausgeschlossen. Wir hatten entsprechende Gesuche, aber die Akzeptanz in der Bevölkerung ist nicht sehr gross. Auch wir sind selbstverständlich der Meinung, dass grundsätzlich das grosse Potenzial auf den Dächern, auf Infrastrukturanlagen wie den Autobahnen usw. zuerst erschlossen werden müsste und erst in allerallerletzter Linie Freiflächenanlagen infrage kämen.
Wir haben eine Bevölkerungszunahme und eine Verdrängung des Kulturlandes. Insofern ist der Anspruch an den Raum sehr gross, und das führt uns zu einer eigentlichen Priorisierung. Wir können aber rechtlich solche Anlagen nicht verbieten, wir tun es auch nicht. Es ist meines Erachtens primär effektiv eine Abwägung der Prioritäten in der Nutzung des Raums. Die bisherigen Erfahrungen haben - entsprechend dieser Sensibilität der Bevölkerung und offenbar auch der Behörden - gezeigt, dass es schwierig ist, solche Freiflächen-Solarstromanlagen zu realisieren.
Ein entsprechendes Postulat ist für uns insofern schwierig, als es sich um kommunale und kantonale Bewilligungen handelt. Es sind Standorte, die wir nicht oder nur zum Teil kennen. Wir kennen gewisse Projekte, aber wir können grundsätzlich nur allgemeine Aussagen zu dieser Thematik machen. Ob das zweckdienlich ist, weiss ich nicht. Sie könnten allenfalls im Laufe der Beratung hierzu eine Einschätzung des BFE, zusammen mit dem ARE, erhalten. Das wäre vielleicht der bessere Weg, damit man diese Problematik vertiefen könnte.