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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2013-09-26

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Dieser Vorstoss geht zurück auf ein Telefongespräch mit Bauer Speiser aus dem wunderschönen Oberbaselbiet. Bauer Speiser hat mich gefragt: "Wie macht man eigentlich eine Freiflächen-Solarstromanlage?" Er hat anscheinend ein geeignetes Gelände, wo dies möglich wäre. Ich musste mich dann sehr intensiv mit dieser Frage auseinandersetzen.

Die Stellungnahme des Bundesrates besagt nun, dass das Raumplanungsgesetz (RPG) grundsätzlich Freiflächen-Solarstromanlagen nicht ausschliesst. Schlussendlich war das auch dem Bauer Speiser klar: Es wird nicht ausgeschlossen, aber natürlich muss die Standortgebundenheit gemäss dem RPG bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone gegeben sein; es muss ein sach- und ortsbezogener Bedarfsnachweis erbracht werden können. Der sachbezogene Bedarfsnachweis scheint mir gegeben; mit der Energiestrategie 2050 ist er vorhanden. Der ortsbezogene Bedarfsnachweis ist schwieriger zu erbringen, weil gerade auch der Bundesrat darlegt, dass es nicht erwünscht sei, auf Freiflächen Solaranlagen zu bauen. Der Bundesrat könnte aber auch die Position vertreten, dass die Errichtung von Freiflächen-Solarstromanlagen an geeigneten Standorten - ich meine nicht an jedem Standort; Sie können das im Postulat lesen - zu ermöglichen sei.

Mein Vorstoss könnte ein hilfreiches Instrument sein, um Leitlinien und Überlegungen zu formulieren, die aufzeigen, wie Konflikte bei der Nutzung der Landschaft vermieden und wie sinnvolle Freiflächen-Solarstromanlagen auch an Standorten realisiert werden können, die von der Agrarwirtschaft nicht gebraucht werden können. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland hinweisen, welche deutlich macht, dass es nicht eine Frage des Umweltschutzes ist, ob man für oder gegen diese Planung ist, sondern dass es vielmehr um die Frage geht, wie man sie anpackt. Es heisst in dieser Stellungnahme: "Fotovoltaik-Freiflächenanlagen werden vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland als derzeit nötiger Bestandteil der Umstellung auf eine regenerative Energieversorgung grundsätzlich befürwortet." Dann kommt die Fragestellung: Wo machen wir es, und wo machen wir es nicht?

Selbstverständlich wird es immer auch Ausschlusskriterien geben, Ausschlussbereiche, wo wir das nicht wollen, seien das Naturschutzgebiete, seien das Pflegezonen oder was auch immer zur Diskussion steht. Es gibt Bereiche, wo Restriktionen notwendig sind, aber es gibt auch Bereiche, wo man solche Anlagen realisieren könnte. Mit meinem Postulat will ich aufzeigen, mit welchem Kriterienraster man solche Anlagen ermöglichen kann. Es ist auch eine Hilfestellung für die kantonalen Raumplanungsämter.

Ich begrüsse es, wenn Sie das Postulat annehmen.