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Casanova Corina · 2014-03-19

Casanova Corina · Graubünden · 2014-03-19

Wortprotokoll

Hier geht es um den Wahlzettel, auf dem mehr Kandidatennamen erscheinen, als der Kanton Sitze zu besetzen hat. Die Garantie der politischen Rechte unserer Stimmberechtigten schützt explizit die unverfälschte Stimmabgabe, wie wir vom Sprecher der Kommissionsminderheit gehört haben.

Die nationalrätliche Kommission hat nach einlässlicher und intensiver Debatte im Jahr 1975 das Nationalratswahlgesetz von 1919 unverändert übernommen, nämlich: Was die Wählenden eigenhändig auf den Wahlzettel schreiben, entspricht ihrem eigenen Willen zweifellos noch mehr als das, was sie auf dem Wahlzettel vorgedruckt finden. Es ist von daher schwer nachvollziehbar, dass das Vorgedruckte stehengelassen und das Geschriebene gestrichen werden soll. Damit entspricht man wahrscheinlich dem Wählerwillen nicht so, wie es auch die Verfassung vorschreibt. Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist eigentlich auch unklar. Er sagt beispielsweise nicht, welche der handschriftlichen Namen gestrichen werden sollen, wenn mehrere davon vorhanden sind. Dazu kommt, dass die kantonalen Regelungen gleich sind wie die jetzige Bundesregelung.

In diesem Sinne möchte ich Sie im Namen des Bundesrates bitten, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.