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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-03-19

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Es geht hier, wie Andreas Gross richtig gesagt hat, nicht um eine grosse Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, sondern um eine Anpassung einzelner Bestimmungen, die aber aus meiner Sicht und aus Sicht der Grünen richtig und notwendig ist. Ich werde deshalb nicht über die bereits erläuterten Bestimmungen sprechen, die von der ganzen Kommission unterstützt werden, sondern nur ganz kurz auf die Minderheitsanträge eingehen und die entsprechenden Entscheide der Grünen begründen.

Bezüglich der Nachzählung eines sehr knappen Abstimmungsergebnisses meinen wir Grünen, es sei sinnvoll, dass man die Frage, was denn ein sehr knappes Abstimmungsergebnis ist, nicht einer immer wieder als politisch verurteilten Einschätzung überlässt. Genau darauf aber laufen der Antrag der Mehrheit und der Entwurf des Bundesrates hinaus: Ein "sehr knappes Abstimmungsergebnis" wird nachgezählt. Aus unserer Sicht ist absehbar, dass dann immer wieder Diskussionen aufkommen; die einen werden sagen, das war jetzt ein sehr knappes Abstimmungsergebnis, die anderen werden sagen, nein, das war kein sehr knappes Ergebnis. Aus unserer Sicht ist eine klare Prozentregel da viel zielführender. Eine solche Regel nimmt die Frage gewissermassen aus der politischen Debatte heraus und setzt eine objektive Entscheidgrundlage, damit man nicht das Gefühl hat, es werde nur dann nachgezählt, wenn gewissen Leuten das Resultat nicht passt. Vielmehr weiss man dann, dass es einfach eine Nachzählung gibt, wenn die Differenz innerhalb dieser kleinen Marge liegt, sonst nicht.

Inhaltlich wichtig finde ich den Antrag der Minderheit Gross Andreas zu Artikel 62, die wir überzeugt unterstützen. Wir hoffen, dass er hier trotz anders verlaufener Kommissionsdebatte eine Mehrheit findet. Sie mögen sich erinnern: Es war kein linkes Referendum, das aufgrund des Verhaltens [PAGE 430] der Genfer Behörden scheiterte, die ein ganzes Paket von eigentlich beglaubigten Unterschriften nicht mit der nötigen Geschwindigkeit zum Referendumskomitee spedierten. Es ist keine Frage von links und rechts. Aus unserer Sicht ist es eigentlich schade, dass andere Änderungs- und Lösungsanträge in diesem Bereich dann doch keine Mehrheit fanden.

Der jetzige Vorschlag zielt dahin, dass bezüglich solcher Fälle jetzt etwas Klarheit geschaffen wird; Fälle, wie wir sie eben erlebt haben und wie sie jedem Komitee passieren können - und zwar unabhängig davon, ob es links oder rechts ist, und unabhängig davon, ob es gut oder schlecht organisiert ist, weil es nicht auf die Organisation des Komitees, sondern auf die Organisation der Behörden ankommt. Damit will man gewährleisten, dass dort, wo rechtzeitig genügend gültige Unterschriften beigebracht worden sind, diese auch entsprechend gezählt werden. Das sind wir, so meinen wir, der Qualität und der Glaubwürdigkeit unserer direkten Demokratie schuldig.

Zum Schluss, zur Beobachtung der Urnengänge, noch Folgendes: Ich finde es etwas komisch, dass da die Mehrheit findet, das sei nicht zu regeln oder zuzulassen. Gerade in der letzten Zeit haben wir wieder verwundert feststellen müssen, unter welchen Umständen in anderen Ländern bestimmte Abstimmungen stattfinden. Man weiss, dass es unter Umständen sinnvoll sein kann, dass Abstimmungen auch von aussen beobachtet werden, auch von internationalen Gremien. Ich meine auch, dass es ein falsches Zeichen wäre, wenn wir von der Schweiz aus so tun würden, wie wenn wir einer solchen Überprüfung oder Beobachtung etwa nicht standhalten könnten. Ich bin überzeugt, dass unser heutiges System belastbar ist; unser heutiges System funktioniert. Wir müssen keine Angst haben, wenn kompetente Augen von aussen in einem bestimmten Moment draufschauen und prüfen, ob alles rechtens zugegangen ist.

In dem Sinne lautet unsere Position: Wir Grünen laden Sie herzlich ein, den Minderheitsantrag betreffend die Beobachtung der Urnengänge entsprechend zu unterstützen.