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Romano Marco · Nationalrat · 2014-03-19

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Grundsätze der vorliegenden Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Fraktion respektiert den Bedarf an vordringlichen Massnahmen hinsichtlich der eidgenössischen Wahlen 2015. Wir anerkennen das Erfordernis, das System ständig zu verbessern, mit dem Ziel, die Wahlen reibungslos und korrekt durchzuführen. Nach den Erfahrungen der letzten Wahlen ist ersichtlich, dass zum Beispiel eine wirksamere Kontrolle zur Verhinderung von Doppelkandidaturen notwendig ist.

Die CVP/EVP-Fraktion legt Wert darauf, dass die Kantone und Gemeinden in dieser sie teilweise stark betreffenden Angelegenheit einen angemessenen Handlungsspielraum behalten. Kantone und Gemeinden müssen deshalb nicht unnötigerweise belastet werden. In diesem Sinne beantragt unsere Fraktion wie die Mehrheit der Kommission die Streichung des neuen Artikels 85 zur Beobachtung der Urnengänge. Die Organisation und Regelung der Beobachtung kann je nach Situation kantonal geregelt werden. Die CVP/EVP-Fraktion sieht keinen Anlass, den Kantonen die Möglichkeit der Beobachtung von Urnengängen gesetzlich vorzuschreiben. Den Kantonen sollte ein eigener, grösserer Spielraum gewährt werden.

Unsere Fraktion unterstützt die Positionen der Mehrheit der Kommissionen. Das ist die Stossrichtung des Bundesrates, mit einigen wenigen Abänderungen seitens der Kommission. Wir unterstützen auch den Einzelantrag Streiff zu Artikel 24.

Bezüglich der Bescheinigung der Unterschriften bei Volksinitiativen ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung ausreichend und respektvoller gegenüber den Grundprinzipien des Instruments der Volksinitiative. Es ist logisch, dass die Unterschriften laufend bescheinigt werden müssen. Man kann nicht zu lange abwarten und spekulieren. Fristen sind Fristen und können per se nicht flexibel sein. Wer eine Initiative lanciert, muss sich organisieren. Wenn die Anzahl der Unterschriften einmal knapp ist, müssen die Spielregeln nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Wer genügend Unterschriften sammelt, wird keine Probleme haben. Die von der Minderheit vorgeschlagene Änderung ist deshalb unnötig.

Auch bei der Problematik der knappen Abstimmungsresultate braucht es eine Gesetzgebung, die generelle und klare [PAGE 429] Regeln statuiert, und zwar mit Respekt vor den Grundprinzipien der direkten Demokratie. Unsere Fraktion ist überzeugt, dass Nachzählungen bei knappen Resultaten nur dann vorgenommen werden sollten, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können. Wenn wir davon abweichen, werden wir immer einen Grund finden, um eine Nachzählung zu fordern. Nach der zweiten Auszählung würden die Verlierer sofort einen Grund für eine dritte Auszählung suchen und finden, und so könnte es unendlich weitergehen. Das ist doch keine Demokratie! Wir müssen klare und verbindliche Spielregeln festsetzen. Der Vorschlag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission ist klar und wird von unserer Fraktion unterstützt.

Mit dieser Revision des Gesetzes konsolidieren wir die Rahmenbedingungen unserer politischen Rechte. Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion, einzutreten und der Mehrheit der Kommission zu folgen.