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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, dieser Vorlage weiterhin zuzustimmen bzw. bei Ihrem ursprünglichen Beschluss zu bleiben. Im Nationalrat hat sich aufgrund der Unstimmigkeiten über die Verfolgungsverjährung bei Übertretungen und Vergehen der Entscheid herauskristallisiert, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ich denke, [PAGE 599] diese Vorlage bringt Rechtssicherheit, bringt Transparenz. Es ist auch wichtig für den Rechtsanwender, dass man nicht immer ins StGB schauen und Umrechnungen machen muss, wenn man über Verjährungen diskutiert. Das gilt ja auch für Sanktionen bei Vergehen.

Die Differenz liegt eigentlich darin, dass ein Antrag in der Kommission darauf abzielte, die Verfolgungsverjährung bei Übertretungen auf zwanzig Jahre zu verlängern. Das ist an sich nicht sachgerecht, weil auch bei der Verfolgungsverjährung die Schwere der Widerhandlung massgebend sein muss. Ein anderer Antrag ging dahin, dass man Übertretungen und Vergehen gleich behandeln, aber mit einer kürzeren Verjährungsfrist von zehn Jahren belegen solle. Im Sinne einer Vermittlung könnte man sich irgendwann noch Gedanken darüber machen, ob es vertretbar wäre, bei den Übertretungen, das heisst bei der vollendeten Steuerhinterziehung nach Artikel 175 DBG und bei der Verheimlichung und Beiseiteschaffung von Nachlasswerten nach Artikel 178 DBG eine Frist von zehn Jahren vorzusehen und bei den Vergehen fünfzehn Jahre beizubehalten. So ist es ja an sich im Strafrecht üblich, bei dem Vergehen längere Verjährungsfristen haben als Übertretungen.

Das wäre, denke ich, ein möglicher Kompromiss, aber ich möchte Sie im Übrigen wirklich bitten, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben.