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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-06-17

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-17

Wortprotokoll

Im vorliegenden Fall, Sie haben es gehört, geht es darum, ob wir bereit sind, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sofort über die parlamentarische Initiative 09.503 zu behandeln. Dabei ist das Wort "sofort" relativ: Die Initiative wurde im Dezember 2009 eingereicht. Oder aber wir warten zu, bis die Vorlage über die Unternehmenssteuerreform III vorliegt und integrieren die Abschaffung in diese Vorlage.

Ich möchte da gerade das Votum des Sprechers der Kommission aufnehmen: Er hat gesagt, es gehe etwa um 200 Millionen Franken; ich meine, es sind etwa 240 Millionen Franken. Aber der Bundesrat ist ja mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital einverstanden und sagt in seinem Aussprachepapier, das er der WAK zur Verfügung gestellt hat, selber, dass dies eine Status-quo-Betrachtung sei und dass diese Ausfälle durch Einnahmen wieder kompensiert werden könnten.

Sie haben den Kommissionssprecher und auch die Erwägungen der Mehrheit gehört. Die Minderheit ist der Auffassung, dass die Vorlage jetzt vorangetrieben werden sollte, und möchte dem Nationalrat folgen. Dieser hat der Vorlage der Kommission am 19. März 2013 zugestimmt und am 19. März 2014 bekräftigt, dass er keine Sistierung möchte - dies, nachdem der Ständerat am 4. Dezember 2013 für die Sistierung und für die Behandlung der Vorlage gemeinsam mit der Unternehmenssteuerreform III votiert hatte.

Auch die Mitglieder der heutigen Minderheit waren damals mit der Sistierung einverstanden. Dass wir aber jetzt vorwärtsmachen möchten, hat damit zu tun, dass die Gefahr besteht, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zwischen Stuhl und Bank fallen könnte. Die Unternehmenssteuerreform III ist eine der grössten Reformen, die auf den Bund, auf die Kantone, auf die eidgenössischen Räte zukommen. Nach heutigem Zeitplan ist davon auszugehen, dass die Reform nicht vor 2018 in Kraft treten wird, wenn überhaupt. Wir wissen alle, wie umstritten die einzelnen Teile bereits heute sind. Zudem wird die Frage der Kompensation der Ertragsausfälle in den Kantonen durch den Bund zu reden geben. Eine längere Auseinandersetzung dürfte vorprogrammiert sein. Die Abschaffung der Emissionsabgabe würde damit verzögert und käme vielleicht gar nie - dies, obwohl meines Wissens kein OECD-Staat eine solche Steuer kennt.

Wir müssen uns auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht fragen, was wir wollen. Die EU zwingt uns mit der Unternehmenssteuerreform III eine gewichtige Steuerreform auf, deren Ziel die Anpassung an die Standards der EU ist. Es handelt sich also um eine von aussen diktierte Harmonisierung.

Auf der anderen Seite erheben wir freiwillig auf die Emission von Eigenkapital eine Steuer und benachteiligen damit unsere KMU. Die Emissionsabgabe bremst die Investitionstätigkeit von Schweizer Unternehmen. Oder wollen wir in Kauf nehmen, dass Schweizer ihre Unternehmen bewusst im Ausland gründen, damit sie der Steuer in der Schweiz entgehen? Das ist nicht im Sinne unserer Volkswirtschaft. Die vollständige Abschaffung der Emissionsabgabe ist nach der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital, die im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage erfolgte, ein logischer Schritt. Im Jahr 2008, nach der Finanzkrise, haben ja alle das Eigenkapital gepriesen und gesagt, man könne nicht genügend davon haben - und bei uns geht der Staat hin und besteuert eigentlich die Einlagen ins Aktienkapital.

Zahlreiche KMU hegen die Befürchtung, dass die Emissionsabgabe im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III untergeht und dass dort vor allem die Anliegen der multinationalen Gesellschaften im Vordergrund stehen werden. Diese Befürchtung ist berechtigt. Letzte Woche war ich am Stammtisch der Kantone. Dort hat ein Finanzdirektor zu mir gesagt, wichtig seien jetzt die Senkung der Gewinnsteuersätze und die Einführung von Lizenzboxen. Die Abschaffung der Emissionsabgabe werde wohl in die Vorlage zur [PAGE 612] Unternehmenssteuerreform III integriert, habe aber keine Priorität. Deutlicher kann man es nicht sagen.

Die Schweiz muss sich überlegen, wie sie sich im internationalen Wettbewerb positioniert. Hier könnte sie aus eigenem Antrieb handeln und eine investitionshemmende Abgabe schnell beseitigen. Gemäss einer Studie der BAK Basel hat die Abschaffung der Emissionsabgabe positive Effekte auf das Bruttoinlandprodukt und damit auf die allgemeinen Kapitalkosten. Wir müssen dem Werkplatz Schweiz Sorge tragen und die Sorgen, die wir aus den Reihen der KMU hören, ernst nehmen. Mit einer schnellen Reform schaffen wir Rechtssicherheit und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer KMU.

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