Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-10
Wortprotokoll
Das Geschäft ist in der Sache offensichtlich unbestritten. Die Revision ist sehr sinnvoll, denn die Schweiz hat mit ihren Abwasserreinigungsanlagen über die Jahrzehnte ein qualitativ hervorragendes System aufgebaut. Unsere Gesellschaft muss sich aber auch neuen Phänomenen stellen. Ich spreche von den Mikroverunreinigungen, die natürlich vor allem durch Medikamente verursacht werden. Unsere Gesellschaft wird älter, wir konsumieren entsprechend Medikamente, und Spuren davon finden sich im Abwasser wieder. Die zusätzliche Reinigungsstufe, die wir zur Eliminierung solcher Spurenelemente einbauen [PAGE 1103] wollen, war deshalb auch in der Vernehmlassung unbestritten. Die Änderung entspricht einem Vorstoss Ihres Rates aus dem Jahre 2010.
Die Schwierigkeit bei der Umsetzung dieser an sich unbestrittenen Massnahme war die folgende: Wie können wir die Abwasserreinigungsanlagen zum Einbau einer solchen neuen Reinigungsstufe bewegen, und wie finanzieren wir diese? Es hat sich relativ schnell gezeigt, dass eine solche Vorgabe des Bundes nur über eine gesamtschweizerische Lösung bei den Abwasserreinigungsanlagen umgesetzt werden kann. Mit einer gesamtschweizerischen Abwasserabgabe, die der Bund bei den Abwasserreinigungsanlagen erhebt, wollen wir die zusätzliche Reinigungsstufe finanzieren. Mit dieser Abwasserabgabe wird es möglich sein, die notwendigen Investitionen zu tätigen, den Abwasserreinigungsanlagen Zeit zu geben - bis etwa zum Jahr 2040, in dem die Abgabe wieder abgeschafft werden kann - und die Umsetzung zu begleiten. Mit der Erhöhung der Abwassergebühren und einer Mitfinanzierung durch uns alle - durch die Einwohnerinnen und Einwohner und durch die Industrie- und Gewerbebetriebe - haben wir dem Verursacherprinzip Rechnung getragen.
Die zu erwartenden Investitionskosten für alle betroffenen Abwasserreinigungsanlagen - es braucht die zusätzliche Reinigungsstufe ja nicht überall, wie der Kommissionssprecher zu Recht ausgeführt hat - werden rund 1,2 Milliarden Franken betragen. Das klingt nach sehr viel, entspricht aber de facto nur etwa 9 Prozent des Wiederbeschaffungswertes aller Abwasserreinigungsanlagen.
Pro Jahr werden diese Investitionen auf rund 45 Millionen Franken veranschlagt. Wenn man diesem Betrag die heutigen jährlichen Gesamtkosten für die Abwasserentsorgung bei den Abwasserreinigungsanlagen gegenüberstellt, so sind das 2,2 Milliarden Franken, die mit den Gebühren abgewickelt werden. Auch in dieser Hinsicht ist der Aufschlag - eben diese 45 Millionen Franken pro Jahr - über die Gebühr verhältnismässig.
Wir haben deshalb vor, mit den Abwasserreinigungsanlagen dieses System aufzugleisen, sobald diese Gesetzgebung in Kraft ist. Die Abwasserreinigungsanlagen werden in ihrem Investitionsentscheid selbstverständlich frei sein. Das Programm ist dann einfach für 40 Jahre offen, und wir hoffen, dass ab dann alles abgesetzt sein wird. Ich glaube, es ist eine sinnvolle Aufgabe, die zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der Qualität unseres Wassers dient.
Insofern bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.