Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich kann gerade bestätigen, was Frau Nationalrätin Markwalder gesagt hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nicht die materielle Entschädigung gerügt, aber er hat gesagt, man müsse überhaupt Zugang zum Gericht haben, damit man Forderungen stellen könne. Das hat er in diesem konkreten Fall gerügt. Sie haben es gehört, das Bundesgericht hat seine Entscheidungen jetzt sistiert. Es wartet auf den Gesetzgeber. In dieser Situation befinden wir uns, und deshalb legiferieren wir heute über den Zugang zu den Gerichten und nicht über die materielle Entschädigung als solche.
Das Thema hier ist das Übergangsrecht. Es ist eine absolut entscheidende Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das neue Recht auf bisherige Sachverhalte anwendbar sein soll. Es stimmt, mit Ihrem Entscheid, die absolute Verjährungsfrist lediglich auf zwanzig Jahre zu erhöhen, wird wahrscheinlich die Übergangsfrist auch weniger Bedeutung erhalten. Denn das Risiko, dass auch die absolute Verjährungsfrist von zwanzig Jahren schon wieder abgelaufen ist, ist relativ hoch. Aber trotzdem lohnt es sich, nochmals anzuschauen, was man hier genau tun kann.
Die Mehrheit Ihrer Kommission und auch der Bundesrat schlagen Ihnen eine Regelung vor, die im Prinzip heisst: Verjährt ist verjährt - Punkt! Wenn also im Zeitpunkt, in dem die revidierte Verjährungsfrist dereinst hoffentlich in Kraft treten wird - ich hoffe immer noch -, eine Forderung nach bisherigem Recht verjährt ist, aber nicht nach neuem Recht, soll sie verjährt bleiben und nicht wieder aufleben. Demgegenüber möchte die Minderheit Leutenegger Oberholzer erreichen, dass das neue Recht auch dann gilt, wenn eine Forderung zwar nach altem Recht schon verjährt ist, aber nach neuem Recht noch nicht. Diese Rückwirkung soll in Bezug auf die absolute Verjährungsfrist, nicht aber in Bezug auf die relative Verjährungsfrist gelten.
Es wurde erwähnt: Was Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hier vorschlägt, hat der Bundesrat im Rahmen seines Vorentwurfes auch schon als Variante vorgeschlagen. Der Bundesrat hat das also in die Vernehmlassung gegeben. Ich kann Ihnen diesbezüglich die Rückmeldung machen: Das Ergebnis war deutlich - es war vernichtend, die Stellungnahmen waren überwiegend sehr kritisch und ablehnend. Der Bundesrat hat dann, weil wir die Vernehmlassung ernst nehmen, darauf verzichtet, in seiner Vorlage eine Rückwirkung vorzuschlagen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist diesem Ansatz gefolgt. Ich bitte Sie, zumindest im Grundsatz dabei zu bleiben.
Es ist aber natürlich schon störend - und ich denke, es ist nachvollziehbar, dass heute Morgen so viel über die Asbestopfer gesprochen worden ist -, dass Sie nun legiferieren, dass das Bundesgericht seine Entscheide sistiert hat und auf den Gesetzgeber wartet und dass Sie den Asbestopfern eigentlich mitteilen müssen, dass es Ihnen zwar leidtut, dass Sie aber für sie jetzt gar nichts vorgesehen haben. Das ist störend! Deshalb möchte ich Sie auf eine denkbare Lösung aufmerksam machen, die Sie jetzt nicht diskutiert haben, die aber vielleicht im Zweitrat angeschaut werden kann: eine denkbare Ausnahme vom Grundsatz der Nichtrückwirkung, der auch für den Bundesrat sehr wichtig ist. Ich habe vorhin über das Asbesturteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesprochen und über die Pflicht der Schweiz, dieses Urteil umzusetzen. Als gesetzgeberische Lösung für die bestehenden Asbestfälle wäre eine Sonderregelung im Verjährungsrecht denkbar, weil ja das Bundesgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat, hier eine Lösung zu finden. Das wäre also eine spezielle Sonderregelung, die den Asbestopfern die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche ermöglichen würde. Eine solche massgeschneiderte Lösung wäre aber etwas anderes als das, was hier Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer und ihre Minderheit verlangen. Es wäre keine allgemeine Rückwirkung, und damit würden wir auch den Grundsatz der Nichtrückwirkung nicht generell durchbrechen, sondern es wäre wirklich eine spezifisch auf die Asbestopfer ausgerichtete mögliche Lösung.
Im Moment bitte ich Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen.