Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-09-25
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit IV zu unterstützen, also eine maximale absolute Verjährungsfrist von zwanzig Jahren, und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen, also die Verjährungsfrist von dreissig Jahren, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Ich beantrage Ihnen auch, die anderen Minderheitsanträge abzulehnen, sofern sie noch nicht zurückgezogen worden sind.
Ich habe Ihnen bereits bei der Begründung meines Minderheitsantrages die Motivation meiner Fraktion für ihre Ansicht erklärt, dass eine Verjährungsfrist von maximal zwanzig Jahren noch ein gangbarer Weg ist. Wir wollen, dass mit dieser Vorlage die Rechtssicherheit gestärkt und nicht geschwächt wird, wir wollen auch dem Rechtsfrieden dienen, und wir wollen bei potenziell geschädigten Opfern oder Gläubigern keine Illusionen wecken, dass sie mit einer massiven Ausdehnung der Verjährungsfristen doch zu ihrem Recht kämen. Wenn wir nämlich - das habe ich bereits erwähnt - beispielsweise von der Abschaffung der absoluten Verjährungsfrist reden, dann sind wir uns immer bewusst, dass Opfer gerade noch ein zweites Mal traumatisiert werden, wenn es in einem Prozess zu Beweisschwierigkeiten kommt und sie deswegen den Gerichtsprozess nicht gewinnen können. Deshalb erweist man den Opfern einen Bärendienst, wenn man die absolute Verjährungsfrist abschafft. Zwanzig Jahre ist eine Frist, mit der man noch einigermassen umgehen kann.
Wir wollen auch für die Unternehmen bei der Kalkulation ihrer Risiken vermehrt Rechtssicherheit schaffen. Sie sollen wissen können, was in etwa auf sie zukommt. Mit einer absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren ist das überschaubar, bei zwanzig Jahren ist das schwieriger und bei dreissig Jahren eher eine Lotterie.
Ich möchte Ihnen auch beliebt machen, den Antrag der Minderheit VII, bei Absatz 2 beim geltenden Recht zu bleiben, zu unterstützen. Diesen Antrag habe ich eingereicht, um hier eben bei der heute geltenden einfachen Regelung zu bleiben: Bei einer Klage, die aus einer strafbaren Handlung hergeleitet wird, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist vorsieht, soll diese auch für den Zivilanspruch gelten. Diese Regelung ist klar verständlich und wurde vom Bundesrat auch nicht in die Vernehmlassung gegeben. Man hat sogar darüber diskutiert, sie ganz zu streichen. Aber Absatz 2, wie er jetzt vom Bundesrat vorgelegt worden ist, bringt viele Unsicherheiten und rechtliche Fragen mit sich. Es ist ein komplizierteres System, weshalb ich Sie im Namen unserer Fraktion bitte, den Antrag der Minderheit VII zu unterstützen.
Zusammenfassend: Unterstützen Sie den Antrag der Minderheit IV auf zwanzig Jahre absoluter Verjährungsfrist und den Antrag der Minderheit VII, der bei Absatz 2 beim geltenden Recht bleiben will. Nur so erreichen wir mit dieser Vorlage die Ziele, die wir uns gestellt haben.