Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25
Wortprotokoll
Das kann ich Ihnen nicht sagen, Frau Nationalrätin Markwalder. Ich denke, es sind auch zwei unterschiedliche Fragen. Wir wollen ja an den Voraussetzungen nichts ändern. Diese Voraussetzungen sind streng, aber das ist auch richtig so. Man soll nicht einfach gegen jemanden vorgehen können, wenn eben nicht auch z. B. eine Pflichtverletzung und ein Kausalzusammenhang vorliegen.
Für Spätschäden - das haben der Nationalrat und der Ständerat auch so entschieden - ist aber eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren einfach zu kurz. Da können Sie nicht mehr von Spätschäden reden und von Schäden, die zum Zeitpunkt ihres Eintretens noch gar nicht bekannt waren. Das ist die Frage, über die Sie heute entscheiden müssen.