AB 173033
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich kann wiederholen, was bereits gesagt worden ist. Es geht nur darum, wo diese beiden Bestimmungen zur Verjährung bei direktem Forderungsrecht, Artikel 136 Absatz 4 und Artikel 141 Absatz 4 OR, geregelt werden sollen. Die Kommission hat mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen, eine solche Regelung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorzusehen. Auf der Fahne ist es nicht ganz verständlich, da der Zusatz VVG fehlt. Die Meinung ist, dass Artikel 136 Absatz 4 OR neu Artikel 60a VVG würde und Artikel 141 Absatz 4 OR neu Artikel 98 Absatz 1 VVG.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.