Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-09-09
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-09
Wortprotokoll
Sie haben die Kommissionssprecherinnen gehört: Sie machen Ihnen beliebt, bei Buchstabe b die Mehrheit zu unterstützen. Wenn Sie den entsprechenden Text durchlesen, kommen Sie auf den ersten Blick zum Schluss: Ja, das würde eigentlich Sinn machen. Aber wir alle hier drinnen wissen, dass man immer aufpassen muss, wenn man populistische oder populäre Argumente aufnimmt und daraus Schlüsse zieht.
Ich möchte Ihnen vier Gründe nennen, warum Sie auf diesen Buchstaben b verzichten sollten:
1. Wenn wir diese Motion annehmen, ändern wir die Regeln während des Spiels. Es wurden nämlich schon einige Bussen bezahlt. Sie kennen diese Bussen, zum Beispiel die Busse der UBS, aber man kann auch Schindler erwähnen oder andere Firmen. Für sie gilt dieser Buchstabe b nicht. Hingegen könnte Buchstabe b unter Umständen jene treffen, die in den nächsten ein, zwei, drei Jahren aufgrund dieses Abkommens, das der Bundesrat unterzeichnet hat, ihre Beziehungen zu den Amerikanern normalisieren. Mit welchem Argument werden hier die einen bevorzugt und andere benachteiligt? Also würde es hier eine sehr lange Übergangsfrist brauchen.
2. Ich bitte Sie, Folgendes sehr gut zu überlegen: Solche Bussen sind existenzgefährdend. Ich habe es vorher kurz erwähnt, Sie haben es gehört: Die Kartellbusse, die Schindler bezahlen musste, war sehr happig. Das ist existenzgefährdend. Soll man eine solche Busse in London von den Steuern abziehen können, in der Schweiz aber nicht? Ich kann Ihnen sagen: Dann werden relativ schnell Arbitragegeschäfte gemacht und Firmensitze verlegt. Das wäre ein unheimlicher Wettbewerbsnachteil. Die Kommission hat in keiner Weise geprüft, ob es zu solchen Wettbewerbsverzerrungen kommt und wie das in anderen Ländern funktioniert.
3. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Busse an und für sich gar nicht definiert ist. Wenn Sie, zum Beispiel beim Liborskandal, schauen, was die UBS bezahlt hat, dann sehen Sie: Das war Einziehen von nichtgerechtfertigtem Gewinn, Entschädigung für verursachte Schäden - das Bussgeld war erst der dritte Punkt. Wovon sprechen wir also? Wenn wir die ganz grosse Zahl nehmen, dann haben wir eine ganz schwierige Aufgabe zu lösen. Wenn wir nur die Busse im engeren Sinn nehmen, dann werden wir das, was die Kommissionssprecherinnen vorher als Volksseele bezeichnet haben, in keiner Art und Weise erreichen.
4. Der letzte Punkt ist der wichtigste. Ich bin der Ansicht, hier schiesst sich die Mehrheit eigenhändig ins Knie. Wenn Sie Bussen nicht mehr zu den Gestehungskosten zählen, dann erhöhen Sie den Gewinn der Firma, und dann wird natürlich die Unternehmenssteuer höher. Aber auch die Bonusse der Manager werden höher. Das heisst, wenn wir Bussen nicht zu Gestehungskosten machen, bezahlt nur der Aktionär die Busse, das Management und der Fiskus bezahlen sie nicht. Und das Management hat keine Anreize, die Risiken zu vermindern, wenn die Bussen nicht mehr zu den Gestehungskosten gehören, weil sie so einen höheren Bonus hinkriegen. Das ist total kontraproduktiv. Bussen müssen also weiterhin zu den Gestehungskosten zählen.
Ich bitte Sie also: Auch wenn Buchstabe b im Moment etwas populär daherkommt, verzichten Sie auf ihn, lehnen Sie ihn deutlich ab.