Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-06-17
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17
Wortprotokoll
Entscheidend ist bei dieser Bestimmung als Ganzem, dass für Geschäftsräume auf das Vergleichsmietemodell verzichtet wird. Es wird darauf verzichtet, weil die unterschiedlichen Verwendungszwecke und die unterschiedliche Ausstattung für die Ermittlung von Vergleichsmieten mittels hedonischer Modelle nicht geeignet sind.
In Absatz 2 wird im Grundsatz das heutige System beibehalten, nämlich das Abstellen auf orts- und quartierübliche Mietzinse. Das ist das heutige System. In Fällen, in denen der Vergleich mit orts- oder quartierüblichen Mietzinsen untauglich ist, weil es keine Vergleichsobjekte gibt, hat der Bundesrat vorgeschlagen, branchenübliche Mietzinse beizuziehen. In der Kommission wurde beantragt, den zweiten Satz von Absatz 2 zu streichen, weil die Bestimmung der Branchenüblichkeit praxisuntauglich sei. Die Diskussion hat dann ergeben, dass man für die Fälle, in denen das Kriterium der Orts- und Quartierüblichkeit nicht zum Ziel führt, eine Art Ausweichkriterium vorsehen sollte, aber eben nicht die Branchenüblichkeit. Gemäss Mehrheit soll dieses Ausweichkriterium darin bestehen, dass - wie im geltenden Recht - bei den Anfangsmietzinsen von Geschäftsräumen auf die Ertragsberechnung abzustellen ist. Wir greifen also auf das geltende Recht zurück, wir erfinden nichts Neues.
Wie ist das nun anzuwenden? Damit komme ich zur Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit. Die Lösung der Mehrheit besteht darin, dass prioritär auf die Orts- und Quartierüblichkeit abgestellt wird und dort - nur dort! -, wo ein solcher Vergleich nicht möglich ist, der angemessene Ertrag als Entscheidgrundlage beigezogen werden soll. Die Minderheit der Kommission schlägt vor, auf eine Prioritätenregelung zu verzichten und diese Kriterien alternativ zur Verfügung zu stellen. Das ist der Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit. Wir haben eine Prioritätenliste, und die Minderheit will diese Kriterien alternativ zur Verfügung stellen.
Im Namen der Mehrheit ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.