Schwaller Urs · Ständerat · 2014-12-10
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Es wurde soeben gesagt: Mit 5 zu 3 Stimmen hat die Kommission entschieden, die Vorteilsgewährung branchenabhängig zu regeln und sie einzig in der Pharmaindustrie auch für Unternehmen für strafbar zu erklären. Das kann es ja nicht sein, dagegen wehrt sich die Minderheit.
Rechtlich ist zu unterscheiden zwischen der Vorteilsgewährung und der Bestechung. Für Unternehmen ist Bestechung bereits jetzt strafbar: Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Pharmaunternehmen bereits heute bestraft werden. Die Mehrheit will nun aber Artikel 102 StGB, da geht es um die Verantwortlichkeit des Unternehmens, ausschliesslich für Pharmaunternehmen mit dem Tatbestand der Vorteilsgewährung ergänzen. Artikel 102 des Strafgesetzbuches besagt, dass ein Unternehmen unabhängig von der Strafbarkeit natürlicher Personen bestraft werden kann für Straftatbestände wie - hören Sie gut zu - Beteiligung an kriminellen Organisationen, Finanzierung des Terrorismus, Geldwäscherei, Bestechung von Amtsträgern. Aus welchen Motiven auch immer soll nun in Artikel 102, und dies einzig für Pharmaunternehmen, auch die blosse Vorteilsgewährung an Dritte aufgenommen werden, also ein wesentlich geringerer Tatbestand? Das ist für mich strafrechtlich ein Overkill. Eine einzige Branche soll für Vorteilsgewährung an Dritte bestraft und in Artikel 102 ins Schaufenster gestellt werden. Es genügt vollauf, wenn ein Verstoss gegen Artikel 57a, also die Vorteilsgewährung, durch Artikel 86 geahndet wird.
Schliesslich und endlich kommt hinzu, dass der Mehrheitsentscheid auch im Widerspruch steht zum Vorentwurf aus dem Jahre 2013 für das neue Korruptionsstrafrecht, das die Privatbestechung richtigerweise branchenunabhängig regelt. Es geht nicht, dass man diese Frage hier branchenabhängig regelt und einzig die Pharmaindustrie bestraft.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.