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Fetz Anita · Ständerat · 2014-12-10

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich mich bei der Kommission für ihre grosse Arbeit bedanken - immerhin ist das ein Riesengesetz, das sie uns hier in guten Portionen aufbereitet hat.

Wenn ich hier einen Antrag stelle, dann deshalb, weil ich aus ärztlichen Kreisen auf dieses Thema aufmerksam gemacht worden bin. Es geht um die Bestrafung von jenen, die mit Arzneimitteln die Gesundheit der Menschen gefährden. Der Unterschied meines Antrages liegt in einem Wort. Ich möchte nämlich wieder die Formulierung des Bundesrates aufnehmen, der bei der Gefährdung der Gesundheit alle Arzneimittel nennt. Der Nationalrat, dem sich die Kommission offenbar angeschlossen hat, nennt hingegen nur die humanen Arzneimittel. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Die Tierarzneimittel fehlen schlicht und einfach, besser gesagt: Der Nationalrat hat aus diesem Strafartikel die Tiermedizin herausgenommen und sie in Artikel 87, zu den Übertretungen, verschoben. Das ist natürlich ein gewaltiger Unterschied: Eine Übertretung gibt eine Busse von 50 000 Franken, während ein Verbrechen oder ein Vergehen eine Busse von 200 000 Franken oder Gefängnis bis zu drei Jahren gibt.

Ich beantrage Ihnen, die Bundesratsvariante zu nehmen, bei der Auflistung der Bestimmungen aber zusätzlich Artikel 42a Absatz 2 zur Antibiotikaresistenz aufzunehmen.

Noch ein kleiner Hinweis, es ist ein Detail: Artikel 37 ist bei der Auflistung der Bestimmungen in meinem Antrag verlorengegangen. Die Auflistung in meinem Antrag ist die gleiche wie jene in der Fassung des Bundesrates. Anders als in der bundesrätlichen Fassung ist nur, dass ich neu auch auf Artikel 42a verweisen möchte - in Artikel 42a haben wir die Antibiotikaresistenz aufgenommen.

Worum geht es jetzt in der Praxis? Vorletzte Woche hatten wir wieder einmal einen Fleischskandal, und alle waren empört, vor allem über die niedrigen Bussen, die nicht abschreckend wirken. Man hat sich breit darüber unterhalten. Die Bussen betragen 40 000 Franken, und alle fanden, diese seien viel zu niedrig und wirkten nicht abschreckend. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, das Fleisch wäre auch noch mit Rückständen aus illegalen Wirkstoffen aus Tierarzneimitteln kontaminiert gewesen, und zwar in einer Grössenordnung, die gravierende Folgen für die menschliche Gesundheit hätte.

Sie wissen - das hat der Bundesrat vorher auch ausgeführt -, dass die Antibiotikaresistenz im Moment in einem gefährlichen Ausmass steigt. Es gibt in den Spitälern bereits Resistenzen, sodass man gegen gewisse Bakterien keine wirksamen Antibiotika mehr hat. Darum haben Sie ja bei Artikel 42a dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, den Einsatz bestimmter antibiotischer Wirkstoffe einzuschränken oder zu verbieten, falls das zur Gesundheitssicherung der Bevölkerung nötig ist. Stellen Sie sich jetzt vor, der Bundesrat müsste demnächst einmal den Einsatz irgendeines solchen Wirkstoffes einschränken oder sogar verbieten, weil er für die menschliche Gesundheit massiv gefährdend ist, und jemand würde dann dagegen verstossen. Zum Beispiel könnte es sein, dass Tierärzte nicht darauf achten, welche Antibiotika verabreicht werden. Sie können sich vorstellen, was für eine Empörung da richtigerweise in der Öffentlichkeit entstehen würde, wenn so jemand mit einer kleinen Busse von 50 000 Franken bestraft würde.

Deshalb bevorzuge ich den Entwurf des Bundesrates, der es auch als Verbrechen und Vergehen einstuft, wenn es bei den Tierarzneimitteln schwerwiegende Verstösse gegen die Bestimmungen gibt. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Für mich ist das Wichtigste, dass es eine Differenz zum Nationalrat gibt. Dann kann man auch noch im Detail darüber reden, ob jetzt wirklich alle relevanten Tatbestände und Artikel aufgeführt sind. Für mich ist entscheidend, dass es auch ein Vergehen oder Verbrechen ist, wenn man gegen die Bestimmungen für Tierarzneimittel verstösst, und dass die Antibiotikaresistenz in diesen Bestimmungen enthalten ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates bzw. meinem Antrag zuzustimmen.