Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2001-12-10
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-10
Wortprotokoll
Am Abend sind die Sitzungen immer am heitersten, dann ist keine Presse da. Ich freue mich, dass so viele im Saal sitzen, Sie können jetzt natürlich auch wieder gehen.
Die SVP-Fraktion bittet Sie, die hier zur Debatte stehende Botschaft abzulehnen. Von fast unglaublicher Blauäugigkeit und Naivität zeugt schon die Einleitung. Hier steht wörtlich: "Seit jeher ist die Schweiz den Prinzipien der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung verpflichtet." Nun stehe ich durchaus positiv zur Schweiz und habe sie gerne. Aber eine solch selbstgefällige Lobhudelei ist nicht nur unrealistisch, sondern schlicht falsch. Jedenfalls hat der Bundesrat eine andere Beziehung zum Wort "jeher" als ich, und ich möchte als Historiker einfach darauf hinweisen, dass die viel gerühmte Bundesverfassung von 1848 etwa den Juden das Recht auf freie Niederlassung noch nicht gewährt hat. Wenn die Schweiz - wie der Bundesrat glaubt - "seit jeher" den Prinzipien der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung verpflichtet gewesen wäre, so hätte er sich wohl die 25 Millionen Franken für die Bergier-Kommission getrost sparen können. Diese ist fast auf jeder Seite zu gegenteiligen Schlüssen gekommen, ob zu Recht oder zu Unrecht, wollen wir einmal dahingestellt lassen.
Als die ungerechte Diskriminierung der Juden dann in den Kantonen und 1874 im Bund aufgehoben worden ist, hat Gottfried Keller dies der Zürcher Bevölkerung in einem Bettagsmandat zu Recht als Akt der Klugheit angerechnet.
Was nun aber die vorliegende Botschaft über die Zuständigkeit eines Uno-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung betrifft, so sähe es wohl anders aus. Gottfried Keller hat seinem Land nicht nur auf den Weg gegeben, dass wir keine fremden Richter dulden sollen, sondern auch, dass wir keine Lehrstühle und Gerichte über die Gesinnung der Mitbürger errichten dürfen.
Und genau das stellen nationale und internationale Rassismuskommissionen dar. Zum einen - so Gottfried Keller - gebe es nämlich Dinge, die vernünftigerweise kein Mensch den anderen lehren könne, zum anderen würden solche Lehrämter und Gesinnungsgerichte niemals denjenigen übertragen, die dazu geeignet seien, sondern immer denen, die ihre Hände am gierigsten danach ausstreckten. Hören wir endlich auf, Mitmenschen wegen ihrer Gesinnung zu verurteilen und womöglich in Ketten zu legen! Überzeugen wir sie mit unseren besseren Argumenten! Und woher kommt eigentlich das ständige Misstrauen des Bundesrates gegenüber den Schweizerinnen und Schweizern, diese seien rassistisch, intolerant und antisemitisch? Wieso glaubt der Bundesrat, die Bürgerinnen und Bürger mit millionenteuren Plakaten, Kampagnen, Broschüren und internationalen Konventionen zum korrekten Denken bringen zu müssen?
Hören wir Politiker doch endlich auf zu meinen, wir seien bessere Menschen! Wir sind allerhöchstens die besseren Heuchler. Warum hält der Bundesrat mit dem Rassismusbegriff auch das Unwort "Rasse" beständig am Leben, obwohl es menschliche Rassen, erst recht in der so genannt "reinen" Form, nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen überhaupt nicht gibt? Woher kommt die zutiefst überhebliche Überzeugung so vieler Regierender und Parlamentarier hierzulande, aber auch in den Uno-Organen, sie seien den Individuen moralisch überlegen, müssten sie ständig belehren, erziehen und ununterbrochen vom Bösen fern halten? Woher kommt die Sehnsucht des Bundesrates nach einem internationalen Überwachungsmechanismus von 18 so genannt "unabhängigen" Uno-Experten mit in der Tat weitgehenden Befugnissen? Warum will der Bundesrat einmal mehr Musterknabe spielen und sich im Gegensatz zu den meisten übrigen Unterzeichnerstaaten des Internationalen Übereinkommens von 1965 dieser Überwachung unterziehen?
Die Antwort der Botschaft fällt wenig überzeugend aus. Weil einzelne Menschenrechtsanwälte und angeblich wichtige Nichtregierungsorganisationen - notabene ohne jede demokratische Legitimation - dies befürworten würden und weil die Unterzeichnung es dem Bundesrat erlauben würde - auch das steht in der Botschaft -, bei anderen Vertragsstaaten zu intervenieren und sich in deren Angelegenheiten einzumischen.
Der entsprechende Uno-Ausschuss tagt nicht öffentlich, er ist also eine Art "Geheimkabinett". Einzelne Personen oder Personengruppen können jetzt gegen die Schweiz klagen: Dies ist der Stoff, aus dem die Träume eines Ed Fagan sind. Einklagbar sind etwa die angebliche Diskriminierung durch Nichtberücksichtigung an der Arbeitsstelle, durch Nichtberücksichtigung bei der Wohnungssuche und durch Nichterteilung des Bürgerrechtes. Hier wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Geradezu unglaublich in seiner befürwortenden Tendenz in der bundesrätlichen Botschaft ist der Satz, der Uno-Ausschuss habe Fürsorgemassnahmen bemerkenswerterweise als eine Art Entschädigung für die Einsender von Petitionen empfohlen, in denen er keinen Verstoss gegen das Übereinkommen festgestellt hatte - dies ist nicht weniger als die Aufforderung zum Missbrauch unserer Sozialwerke. Ferner habe die bisherige Praxis des Uno-Ausschusses insbesondere das Recht auf Arbeit und das Recht auf Wohnung eingefordert. Solche Rechte sehnt sich zwar [PAGE 1809] die Linke herbei, es gibt sie aber in der Schweiz schlichtweg nicht.
Neu soll die Schweiz dem Uno-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung "autoritative Rechtsfeststellungen" gewähren.
Glauben Sie nicht, dass es sich dabei nur um eine theoretische Möglichkeit handelt! Lesen Sie die Berichte des Uno-Menschenrechtskomitees über die Schweiz, lesen Sie dort das Urteil der Uno über die hierzulande herrschende Gewalt gegen Frauen oder über das angeblich so brutale Vorgehen unserer Polizei!
Die SVP-Fraktion stösst sich ganz besonders an den bundesrätlichen Spitzfindigkeiten, mit denen das Referendum und damit die Mitsprache des Souveräns umgangen werden sollen. Der Bundesrat gibt zu, dass das vorliegende Übereinkommen zum Teil direkt anwendbare Bestimmungen enthält. Er führt also zumindest teilweise eine internationale Rechtsvereinheitlichung herbei, was das fakultative Referendum erfordern würde.
Ich bitte Sie, dieses verfehlte, einem freiheitlichen, direktdemokratischen Staat unwürdige Gesetz abzulehnen.