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Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2001-12-10

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-10

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Herrn Schlüer, bei dem ich festgestellt habe, dass er absolut nicht zugehört hat, was wir von der Kommission beim Eintreten gesagt haben, muss ich mich leider ganz kurz wiederholen: Es ist so, Herr Schlüer, dass dieser Ausschuss keine rechtsverbindlichen Entscheide fällen kann. Er arbeitet nur im Feststellungsverfahren, und der Ausschuss wird und muss nicht auf Einbürgerungsentscheide eintreten, weil - das habe ich auch schon gesagt - es keinen völkerrechtlichen Anspruch auf Einbürgerungen gibt. Man kann nur an den Ausschuss gelangen, wenn im Land letztinstanzlich entschieden worden ist. Artikel 14 lässt keinen Missbrauch des Mitteilungsrechtes zu. Ich habe das schon bei meinem ersten Votum gesagt, und ich hoffe, dass das jetzt auch von Ihnen wahrgenommen worden ist.

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