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Stolz Daniel · Nationalrat · 2014-05-07

Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Hier in Block 3, Sie haben es gehört, geht es um Meldepflichten und Melderegelungen. Hier gilt es, eine Balance zwischen einer vernünftigen Regeldichte und einem Overkill betreffend Anzahl der Meldungen zu finden.

Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c: Es ist selbstverständlich und absolut richtig, dass wir gewisse Meldepflichten und die Einrichtung eines Meldesystems im Bereich der Heilmittel haben. Die Minderheit Heim verlangt hier allerdings, dass auch noch Vorkommnisse bezüglich der Versorgungssicherheit gemeldet werden können. Eine gute Versorgung mit Medikamenten ist selbstverständlich wichtig. Aber den Glauben, dass der Staat dann dank einer solchen Meldung für Versorgungssicherheit sorgen kann, teilen wir nicht: Es passiert nämlich nichts! Genau deshalb hat nämlich auch Kollegin Heim selber in der Debatte gesagt, dass ja eigentlich dann die Hersteller eine Lieferpflicht hätten, und hat eine solche Pflicht postuliert. Das geht aber zu weit: Es gibt keine Lieferpflicht und soll auch keine geben können. Sonst müssten wir dann auch die Subventionierung von Fabriken hier in der Schweiz ins Auge fassen, und das kann es ja wohl nicht sein.

Artikel 59 Absatz 4: Hier halten wir den Entwurf des Bundesrates für genügend. Wir teilen die Kritik von Kollege Weibel, dass die Website von Swissmedic zu kompliziert ist, und wir unterstützen jede Entbürokratisierung, welche die Entgegennahme solcher Meldungen erleichtert: Das steht bei den FDP-Liberalen ja hoch im Kurs.

Artikel 59 Absatz 4bis: Wir verstehen hier zwar die Minderheit Weibel auch, lehnen ihren Antrag aber trotzdem ab. Wir gehen davon aus, dass das Recht schon heute Meldungen schützt. Wir müssen einfach feststellen, dass man mit der [PAGE 709] Formulierung "in guter Treue" schlussendlich alles rechtfertigen könnte, und das lädt leider einige wenige zum Missbrauch ein.

Artikel 59 Absatz 8: Hier lehnen wir den Minderheitsantrag Heim ab. Hier geht es ja wieder um eine spezielle Melde- und Koordinationsstelle bei Medikamentenknappheiten.

Artikel 63a: Hier bitte ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion sehr, der Mehrheit zuzustimmen.

Ich habe in dieser Debatte mehrere Lippenbekenntnisse von Anwesenden gehört, die in der zunehmenden Antibiotika-Resistenz ein Problem sehen. Ich will kein Horrorszenario zeichnen, aber ich fürchte wirklich, dass wir uns heute gar nicht mehr vorstellen können, was es früher tatsächlich bedeutet hat, bei Infektionskrankheiten keine Antibiotika zu haben. Ganze hochentwickelte Zivilisationen gerieten aus gesundheitlichen Gründen ins Wanken.

Wir haben auch heute noch grosse gesundheitliche Herausforderungen - ganz klar -, aber die Zustände heute in der westlichen Welt, z. B. in der Schweiz, sind geradezu paradiesisch, und das nicht zuletzt wegen der Antibiotika. "Resistenzbildung" ist vielleicht heute noch kein geflügeltes Wort. Hoffen wir, dass das so bleibt, denn wenn es einmal zum geflügelten Wort würde, wäre es zu spät, und wir hätten Herausforderungen, die wir uns heute hier, in der Schweiz, schon gar nicht mehr vorstellen können. Deshalb müssen wir viel unternehmen, deshalb ist es wichtig, dass wir eine Resistenzstrategie der Schweiz haben. Deshalb befürwortet die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion den Antrag der Mehrheit zu Artikel 63a und empfindet die Streichung als unverantwortlich.

Klar ist aber auch, dass der Bund bei der Umsetzung die Direktbetroffenen, also z. B. die Landwirte und ihre Organisationen, einbezieht. Es sollen möglichst unbürokratische Lösungen gesucht werden; den Betroffenen soll geholfen werden, diese Meldepflicht auch einhalten zu können. Es geht ja nicht darum, der Landwirtschaft, den Bauern, das Leben schwerzumachen, sondern es geht darum, die Wirksamkeit der Antibiotika möglichst lange zu schützen; davon profitieren wir alle.

Wenn Kollege Ritter sagt, wir hätten bei Artikel 63a einen zu detaillierten Katalog, dann diskutiert das gerne der Ständerat als Zweitrat. Genau deshalb haben wir ja schlussendlich dieses System mit dem Zweitrat.

Es wird argumentiert, dass das Problem nicht alleine in der Schweiz gelöst werde. Selbstverständlich wird es nicht alleine in der Schweiz gelöst - es ist ein weltweites Problem -, aber wir müssen einen Teil zur Lösung beitragen. Vorhin, bei den seltenen Krankheiten, haben wir auch so argumentiert, dass wir gesagt haben, wir müssten auch einen Beitrag leisten, der Forschungsstandort Schweiz könne das. Hier geht es um dasselbe.

Ich bitte Sie deshalb darum, Artikel 63a zuzustimmen.

[VS]